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Darlehen (Kurzfristiges, Härtefall)

Kurzfristiges Darlehen in einer sozialen Notlage

Studierende, die sich in einer vorübergehenden finanziellen Notlage befinden, können ein kurzfristiges Darlehen beantragen. Dafür wurde ein Darlehensfonds durch das Studierendenwerk Greifswald eingerichtet, aus dem nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel Darlehen gewährt werden können.

Voraussetzung ist das Vorhandensein einer sozialen Notlage. Diese liegt dann vor, wenn die Sicherung des Lebensunterhaltes vorübergehend nicht gewährleistet ist. Zum Lebensunterhalt zählen Verpflegung, Unterkunft und die gesundheitliche Vorsorge (z.B. Krankenversicherung). Von einer sozialen Notlage ist dagegen nicht auszugehen, wenn das Darlehen für Studienkosten, die bereits bei Beginn des Studiums abzusehen sind (z.B. für Exkursionen, Praktika etc.), verwendet werden soll.

In der Richtlinie für die Vergabe von Darlehen können weitere Bedingungen nachgelesen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung. Dort werden auch die Anträge entgegen genommen. Um Verzögerungen bei der Bearbeitung der Anträge zu vermeiden, setzen Sie sich vor Antragstellung mit der Sozialberatung in Verbindung. Gemeinsam wird geklärt, welche weiteren Unterlagen einzureichen sind. Über die Bewilligung Ihres Darlehensantrages entscheidet ein Vergabeausschuss.

Härtefonds des Deutschen Studierendenwerks (DSW)

Der Härtefonds des Deutschen Studierendenwerks (DSW) stellt eine überbrückende Finanzierungshilfe in Form von zinslosen Darlehen für bedürftige Studierende dar.

Erforderlich für die Vergabe eines Darlehens ist, dass die nachgewiesene wirtschaftliche Notlage durch einen anderen privaten oder staatlichen Träger oder durch eine andere Maßnahme kurzfristig nicht gelindert werden kann. Bei der Prüfung der Bedürftigkeit dienen die einschlägigen Bestimmungen des BAföG als Orientierung. Eine nach der Erlangung eines berufsqualifizierenden Abschlusses verfolgte Promotion oder ein Zweit- oder Aufbaustudium sind nicht förderungsfähig.

Die Antragstellung erfolgt beim Studierendenwerk Greifswald. Ob Sie Anspruch auf dieses Darlehen haben, ist im Einzelfall zu klären. Lassen Sie sich dazu bei der Sozialberatung beraten.