Studierendenwerksbeitrag
Semesterbeitrag für das Studierendenwerk Greifswald gemäß der Beitragsordnung
Studierende, die an der Universität Greifswald, der Hochschule Stralsund oder an der Hochschule Neubrandenburg eingeschrieben sind, sind gegenüber dem Studierendenwerk Greifswald beitragspflichtig (gemäß § 13 Abs. 2 StudWG). Der Semesterbeitrag ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden zu verwenden. Informationen zur Überweisung erhalten Sie bei den Sekretariaten für studentische Angelegenheiten Ihrer Hochschule.
Der Studierendenwerksbeitrag beträgt für alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerkes Greifswald 93,00 Euro pro Semester.
Ab dem Wintersemester 2026/2027 beträgt der Studierendenwerksbeitrag 110,00 Euro pro Semester.
Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages
Eine Rückerstattung der Studierendenwerksbeitrages ist nur in folgenden Fällen und innerhalb der angegebenen Fristen möglich (gemäß § 5 der Beitragsordnung und deren Änderungen vom 09. September 2010, 20. März 2012 und 09. April 2015, 18. Januar 2018, 10. Oktober 2019, 02. Dezember 2020, 29. Dezember 2020, 25. August 2022, 08. Mai 2024 und 09. Dezember 2025).
Wer kann Rückerstattung beantragen?
Studierende, die nach der Immatrikulation oder Rückmeldung den Hochschulort wechseln oder sich exmatrikulieren lassen.
Notwendige Bedingung:
Wechsel oder Exmatrikulation muss spätestens zum fünfzehnten Vorlesungstag des Semesters erfolgen.
Studierende, die durch Nachrücken in einem Zulassungsverfahren einen Studienplatz an einer anderen Hochschule (außer in Greifswald, Stralsund oder Neubrandenburg) erhalten haben.
Notwendige Bedingung:
Exmatrikulation muss bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Beginn des Semesters erfolgen.
Antrag auf Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages
Ausgefüllte Anträge können an folgende E-Mail-Adresse geschickt werden: info