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Studierendenwerksbeitrag

Semesterbeitrag für das Studierendenwerk Greifswald gemäß der Beitragsordnung

Studierende, die an der Universität Greifswald, der Hochschule Stralsund oder an der Hochschule Neubrandenburg eingeschrieben sind, sind gegenüber dem Studierendenwerk Greifswald beitragspflichtig (gemäß § 13 Abs. 2 StudWG). Der Semesterbeitrag ist für die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden zu verwenden. Informationen zur Überweisung erhalten Sie bei den Sekretariaten für studentische Angelegenheiten Ihrer Hochschule.

Seit dem Sommersemester 2021 beträgt der Studierendenwerksbeitrag für alle Studierenden im Zuständigkeitsbereich des Studierendenwerkes Greifswald 75,00 Euro pro Semester.

Im August 2022 beschloss der Aufsichtsrat des Studierendenwerks Greifswald die Erhöhung des Beitrags auf 83,00 Euro zum Sommersemester 2023.

Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages

Eine Rückerstattung der Studierendenwerksbeitrages ist nur in folgenden Fällen und innerhalb der angegebenen Fristen möglich (gemäß § 5 der Beitragsordnung und deren Änderungen vom 9. September 2010, 20. März 2012 und 9. April 2015, 18. Januar 2018, 10.10.2019, 02.12.2020, 29.12.2020 und 25.08.2022).

Wer kann Rückerstattung beantragen?

Studierende, die nach der Immatrikulation oder Rückmeldung den Hochschulort wechseln oder sich exmatrikulieren lassen.

Notwendige Bedingung:
Wechsel oder Exmatrikulation muss spätestens zum fünfzehnten Vorlesungstag des Semesters erfolgen.

Studierende, die durch Nachrücken in einem Zulassungsverfahren einen Studienplatz an einer anderen Hochschule (außer in Greifswald, Stralsund oder Neubrandenburg) erhalten haben.

Notwendige Bedingung:
Exmatrikulation muss bis zum Ablauf von zwei Monaten nach Beginn des Semesters erfolgen.

Antrag auf Rückerstattung des Studierendenwerksbeitrages