Rechtsberatung
Rechtsauskunft
Rechtsauskunft über das Studierendenwerk Greifswald
Kein Geld für einen Nebenjob erhalten? Probleme mit dem Vermieter? Studierende der Universität Greifswald, der Hochschule Neubrandenburg und der Hochschule Stralsund können bei solchen oder ähnlichen Fragen die Hilfe des Studierendenwerkes Greifswald in Anspruch nehmen.
Kooperation mit der Kanzlei Sievers Rechtsanwälte und der studentischen Rechtsberatung ParaGreif
In der Rechtsberatung können rechtliche Probleme im Studienalltag und im privaten Leben der Studierenden geklärt werden. Der Service beinhaltet eine rechtliche Konsultation.
Geschäftsbesorgungen, also das Führen von Prozessen oder das Verfassen von Schriftsätzen, sind darin nicht enthalten.
Für dieses Angebot stellt das Studierendenwerk Greifswald jährlich Mittel aus dem eigenen Kultur- und Sozialfonds zur Verfügung, der wiederum aus den Semestergebühren gespeist wird.
Ausgeschlossen sind Auskünfte, die sich gegen das Studierendenwerk selbst richten.
Seit 2020 besteht eine Kooperation mit der studentischen Rechtsberatung ParaGreif. Dies ist die deutschlandweit erste Kooperation solcher Art. Das Team von ParaGreif berät die Studierenden in rechtlichen Problemen und Fragestellungen. Jeder Fall wird von einem bzw. einer Volljuristen/Volljuristin kontrolliert und die ausgearbeitete Lösung besprochen.
In Rechtsberatungsangelegenheiten, die aus rechtlichen oder terminlichen Gründen nicht durch ParaGreif e.V. bearbeitet werden können, kann die Sozialberatung alternativ an die Kanzlei Sievers Rechtsanwälte vermitteln.
Zur Inanspruchnahme der Konsultation ist ein Beratungsschein erforderlich. Er wird gegen
- Vorlage des Studierenden- und Personalausweises und
- eine kurze Schilderung des Sachverhaltes und der Dringlichkeit
von den Sozialberatungsstellen des Studierendenwerkes in Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund ausgestellt.
Andere Beratungshilfe beantragen
Guter Rat muss nicht teuer sein. Sie können beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Wird der Antrag bewilligt, so werden die Beratungskosten für die Konsultation eines Anwalts / einer Anwältin Ihrer Wahl übernommen. Dabei entsteht ein voraussichtlicher Eigenkostenanteil von 15 €.
Der Beratungsgutschein des Amtsgerichtes wird einkommensabhängig gewährt. Er deckt in der Regel erst einmal die Kosten des Beratungsgespräches. Sollte eine Vertretung (Briefverkehr etc.) notwendig sein, kann diese ebenfalls über den Beratungsschein abgerechnet werden. Sollte es zu einem Prozess kommen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Prozesskostenhilfe beantragen
Diese wird gleichfalls einkommensabhängig gewährt, ist aber von einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg abhängig. Für eine grobe Einschätzung der Erfolgsaussichten müssen möglichst schon umfassende Unterlagen und Belege aus dem Klageverfahren vorliegen, ansonsten wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt. Wird sie bewilligt und Sie verlieren den Prozess, so sind die Kosten des eigenen Anwalts sowie eventuell entstehende Prozesskosten abgedeckt, eventuelle Anwaltskosten der Gegenseite aber nicht.