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Rechtsberatung

Rechtsauskunft

Rechtsauskunft über das Studierendenwerk Greifswald

Kein Geld für einen Nebenjob erhalten? Probleme mit dem Vermieter? Studierende der Universität Greifswald, der Hochschule Neubrandenburg und der Hochschule Stralsund können bei solchen oder ähnlichen Fragen die Hilfe des Studierendenwerkes Greifswald in Anspruch nehmen.

Kooperation mit studentischer Rechtsberatung ParaGreif und Rechtsanwalt Dr. Thomas Thiesen

Seit Februar 2020 besteht eine Kooperation mit der studentischen Rechtsberatung ParaGreif. Dies ist die deutschlandweit erste Kooperation solcher Art. Das Team von ParaGreif berät die Studierenden in rechtlichen Problemen und Fragestellungen. Jeder Fall wird von einem bzw. einer Volljuristen/Volljuristin kontrolliert und die ausgearbeitete Lösung besprochen.

Ausgeschlossen sind Auskünfte, die sich gegen das Studierendenwerk selbst richten. Auch bei rechtlichen Angelegenheiten die Hochschulen betreffend und strafrechtliche Probleme verweisen wir an einen Rechtsanwalt.

Ansonsten können die Fragen umfassend Probleme im Studienalltag und im privaten Leben der Studierenden betreffen. Der Service beinhaltet eine rechtliche Konsultation. Geschäftsbesorgungen, also das Führen von Prozessen oder das Verfassen von Schriftsätzen, sind darin nicht enthalten.

Für dieses Angebot stellt das Studierendenwerk Greifswald jährlich Mittel aus dem eigenen Kultur- und Sozialfonds zur Verfügung, der wiederum aus den Semestergebühren gespeist wird.

Zur Inanspruchnahme der Konsultation ist ein Beratungsschein erforderlich.
Er wird

  •  gegen Vorlage des Studierenden- und Personalausweises und
  •  eine kurze, genaue  Schilderung des Sachverhaltes und der Dringlichkeit

 von den Sozialberatungsstellen des Studierendenwerkes in Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund ausgestellt.

In Rechtsberatungsangelegenheiten, die aus rechtlichen oder terminlichen Gründen nicht durch den ParaGreif e.V. bearbeitet werden können, kann die Sozialberatung alternativ an Rechtsanwalt Dr. Thomas Thiesen in Greifswald vermitteln. Auch hier besteht seit 2020 eine Kooperation mit dem Studierendenwerk.

Andere Beratungshilfe beantragen

Guter Rat muss nicht teuer sein. Sie können beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen. Wird der Antrag bewilligt, so werden die Beratungskosten für die Konsultation eines Anwalts / einer Anwältin Ihrer Wahl übernommen. Dabei entsteht ein voraussichtlicher Eigenkostenanteil von 15 €.

Der Beratungsgutschein des Amtsgerichtes wird einkommensabhängig gewährt. Er deckt in der Regel erst einmal die Kosten des Beratungsgespräches. Sollte eine Vertretung (Briefverkehr etc.) notwendig sein, kann diese ebenfalls über den Beratungsschein abgerechnet werden. Sollte es zu einem Prozess kommen, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

Prozesskostenhilfe beantragen

Diese wird gleichfalls einkommensabhängig gewährt, ist aber von einer hinreichenden Aussicht auf Erfolg abhängig. Für eine grobe Einschätzung der Erfolgsaussichten müssen möglichst schon umfassende Unterlagen und Belege aus dem Klageverfahren vorliegen, ansonsten wird die Prozesskostenhilfe abgelehnt. Wird sie bewilligt und Sie verlieren den Prozess, so sind die Kosten des eigenen Anwalts sowie eventuell entstehende Prozesskosten abgedeckt, eventuelle Anwaltskosten der Gegenseite aber nicht.