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Umzug & Wohnheimwechsel

Antrag auf Wohnheimwechsel

Bitte stellen Sie nur einen Umzugsantrag. Weitere Umzugsanträge können nicht berücksichtigt werden.

Umzüge innerhalb eines Wohnheims werden nicht genehmigt.

Bei Neueinzug erfolgt die Bearbeitung des Umzugsantrages frühestens nach 6 Monaten Wohndauer. Jeder Mieter darf max. einmal umziehen! 

Wir werden Ihren Umzugsantrag prüfen und behalten uns vor, Ihren Antrag auf Umzug auf Grundlage von § 9 unserer Allgemeinen Mietbedingungen abzulehnen.

Hiermit stelle ich

den Antrag auf einen Umzug nach:

Makarenkostraße 47a – c
Ernst-Thälmann-Ring 8 – 10
Wilhelm-Holtz-Straße 4
Fleischerwiese Komplex I
Fleischerwiese Komplex II
Geschwister-Scholl-Straße 11
Max-Kade-Haus, Hans-Beimler-Straße 9
Bachstraße 27

Wichtiger Hinweis

Der Umzugsantrag erlischt, wenn Ihrem Wunsch entsprochen wird und ein Umzug stattgefunden hat. Bei Mietvertragsabschluss wird eine Umzugsgebühr laut Gebührenordnung des Studierendenwerkes erhoben.