Wahlprüfsteine 2026
der Studierendenwerke Greifswald und Rostock-Wismar zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern
Die Zukunft der Studierendenwerke in M-V
Seit 35 Jahren bilden die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern ein wichtiges Fundament für Chancengleichheit, Studienerfolg und die Attraktivität unserer Hochschulstandorte. Doch die aktuelle Lage ist herausfordernd: Während die Studierendenzahlen stagnieren oder sinken, steigen die Kosten in allen Bereichen kontinuierlich an.
Um die langfristige Sicherung unserer Kernangebote – vom studentischen Wohnen und der Verpflegung bis hin zu psychosozialen Beratungsleistungen und der Durchführung der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) – zu gewährleisten, haben wir im Rahmen der Landtagswahlen 2026 Wahlprüfsteine entwickelt. Diese wurden an folgende Parteien geschickt: CDU, SPD, Die Linke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, BSW sowie AfD. Ziel ist es, Transparenz über die politischen Positionen zu den zentralen Zukunftsfragen der Studierendenwerke zu schaffen und einen Dialog über die notwendigen Rahmenbedingungen für unseren sozialen Auftrag anzustoßen.
Um eine fundierte Beantwortung zu ermöglichen, haben wir jeder Partei im Vorfeld Gesprächstermine angeboten. So sollten die spezifischen Anliegen und Herausforderungen der Studierendenwerke detailliert erläutert werden können, sodass die Parteien die Fragen der Wahlprüfsteine aus ihrer jeweiligen politischen Perspektive beantworten konnten.
Wir haben die Parteien gebeten, ihre Antworten bis zum 17. August 2026 einzureichen. Alle bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Antworten veröffentlichen wir hier vollständig und in der Reihenfolge ihres Eingangs.
Die Wahlprüfsteine
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Wahlprüfstein 1: Bedeutung und zukunftsfähige Finanzierung der Studierendenwerke
Welche Bedeutung misst Ihre Partei den Studierendenwerken hinsichtlich des Studienerfolgs von Studierenden bei? Wie will Ihre Partei die langfristige finanzielle und strukturelle Stabilität der Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern angesichts steigender Kosten sowie stagnierender oder sinkender Studierendenzahlen und daraus folgenden geringeren Beitragseinnahmen und Erträgen sichern und die zentrale Rolle der Studierendenwerke für Chancengerechtigkeit, Studienerfolg und attraktive Hochschulstandorte stärken?
Für die CDU Mecklenburg-Vorpommern sind die Studierendenwerke keine nachgeordnete Dienstleistungseinrichtung, sondern ein strukturell unverzichtbarer Bestandteil des Hochschulsystems. Bezahlbares Wohnen, erschwingliche Verpflegung, Beratung und soziale Unterstützung entscheiden mit darüber, ob ein Studium gelingt, gerade für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten, aus dem Ausland und aus ländlichen Regionen. Studierendenwerke sind damit ein zentrales Instrument für Chancengerechtigkeit an unseren Hochschulstandorten.
Wir werden die Finanzierung der Studierendenwerke sicherstellen und inflationsgerecht anpassen. Konkret bedeutet das:
- Dynamisierung der Landeszuschüsse: Die Landeszuwendungen werden an die tatsächliche Kostenentwicklung - Energie, Personal, Lebensmittel - gekoppelt und nicht länger als Festbetrag behandelt, der real an Wert verliert.
- Strukturdialog bei sinkenden Studierendenzahlen: Wir werden gemeinsam mit den Studierendenwerken und den Hochschulen einen Strukturdialog führen, wie das Leistungsangebot auch bei veränderter Studierendenzahl aufrechterhalten werden kann, ohne einseitige Kostenübertragung auf die Studierenden.
- Langfristige Planungssicherheit: Mehrjährige Finanzierungsvereinbarungen geben den Studierendenwerken den nötigen Planungshorizont für Investitionen und Personalplanung.
Die Studierendenwerke sind für uns ein zentraler Teil der sozialen Hochschulinfrastruktur und eine wichtige Voraussetzung für Chancengerechtigkeit und Studienerfolg. Das soziale Umfeld der Studierenden ist für ein erfolgreiches Studium elementar; deshalb wollen wir die Studierendenwerke in ihrer Arbeit weiterhin bestmöglich unterstützen. Ihre Finanzierung muss verlässlich, planbar und an realen Kostenentwicklungen orientiert sein. Wir wollen die strukturelle Stabilität der Studierendenwerke auch zukünftig durch angemessene Landeszuschüsse, mehrjährige Planungssicherheit und eine Stärkung ihrer sozialen Kernaufgaben absichern.
Ein stabiles soziales Umfeld ist eine wichtige Voraussetzung, um sich ausreichend auf ein Studium konzentrieren zu können. Die Studierendenwerke schaffen mit ihren Mensen und Wohnheimen ein Angebot, welches existentielle Grundbedürfnisse deckt. Der Rückgang der Anzahl der Studenten in M-V von einem Höchststand von 40.471 im Wintersemester 2011/2012 auf 36.076 im Wintersemester 2024/2025 (ein Rückgang um 10,9 %) ist gewaltig. Die daraus resultierenden Mindereinnahmen können schwerlich dauerhaft bei derzeitigem 3 Säulen-Finanzierungskonzept kompensiert werden, da alle 3 Säulen die Anzahl an Studenten als Bezugsgröße haben.
Die Studierendenwerke sind für Die Linke Mecklenburg-Vorpommern eine zentrale Säule für den Studienerfolg und mit ihren Angeboten und Leistungen nicht mehr wegzudenken. Sie leisten weit mehr als die Bereitstellung von Mensen und Wohnraum: Mit ihren sozialen, kulturellen und beratenden Angeboten schaffen sie die Voraussetzungen dafür, dass ein Studium nicht (so sehr) vom Einkommen der Eltern, der eigenen finanziellen Situation oder persönlichen Krisen abhängt. Gerade für Studierende aus einkommensarmen Familien, für Studierende mit Kindern, internationale Studierende oder Studierende mit besonderen sozialen und finanziellen Belastungen sind die Studierendenwerke von besonderer Bedeutung. Wir können die Arbeit der Studierendwerke daher gar nicht hoch genug schätzen.
Wir setzen uns deshalb dafür ein, die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft finanziell und strukturell mit Landesmitteln abzusichern. Steigende Personal-, Energie-, Bau- und Lebensmittelkosten dürfen nicht dazu führen, dass soziale Angebote abgebaut, Wohnheimplätze reduziert oder die Preise in Mensen und Cafeterien übermäßig erhöht werden. Ebenso wenig dürfen der demografische Wandel und rückläufige Studierenzahlen dazu führen, dass die Finanzierung der Studierendenwerke ins Wanken gerät, oder die Anteile der Studierenden an der Finanzierung der StuWe unverhältnismäßig steigen. Unser zentrales Anliegen ist es, die Angebotsvielfalt- und qualität so hoch, den Kostenanteil der Studierenden so niedrig wie möglich zu halten. Vor dem Hintergrund schwieriger werdender haushalterische Bedingungen wird das eine große Herausforderung werden und das war es auch schon in der abgelaufenen Legislatur. Auch damals stand eine Erhöhung der Studierendenbeiträge im Rahmend der Haushaltsverhandlungen bereits mehrfach im Raum, konnte aber auch durch unsere klare Prioritätensetzung für diesen Bereich abgewendet, bzw. deutlich abgemildert werden. Diese Prioritätensetzung wollen wir auch in Zukunft vornehmen um die zur Verfügung stehenden Spielräume im Interesse der StuWe zu nutzen.
Ein besonderer Schwerpunkt muss dabei auf dem studentischen Wohnen liegen. Bezahlbarer Wohnraum ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium und zugleich ein wichtiger Faktor für die Attraktivität unserer Hochschulstandorte. Wir wollen deshalb Investitionen in Sanierung, Modernisierung und Neubau von Wohnheimplätzen stärker unterstützen. Auch Mensen und Cafeterien müssen als Teil der sozialen Daseinsvorsorge an den Hochschulen erhalten und zukunftsfest aufgestellt werden.
Die Studierendenwerke sind ein fester und unverzichtbarer Bestandteil der Organisation der Hochschulbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Sie stehen Studierenden mit Rat und Tat zur Seite, organisieren weite Teile der studentischen Infrastruktur (z. B. Mensen) und wickeln BAföG-Anträge ab. Als Teil der sozialen Infrastruktur unserer Hochschulen leisten sie damit einen wesentlichen Beitrag zu guten und fairen Studienbedingungen. Denn Studienerfolg hängt nicht allein von guter Lehre ab, sondern auch davon, ob Studierende bezahlbar wohnen und essen können, soziale Sicherheit haben und im Bedarfsfall schnell Unterstützung und Beratung erhalten. Im Angesicht dessen erfordert eine zukunftsfähige Hochschulpolitik zukunftsfähige Studierendenwerke. Alle Teile der Gesellschaft müssen unabhängig von Herkunft, Einkommen oder Wohnort ihre Fähigkeiten entfalten können und gute Bildung genießen.
Hochschulen und ihre Infrastruktur müssen ausreichend finanziert werden, daran führt kein Weg vorbei. Kürzungen, Stellenabbau oder Leistungsminderungen kommen nicht infrage. Durch eine auskömmliche und dauerhaft sichere Finanzierung müssen die Bildungsstrukturen im Land abgesichert werden. Das gilt ausdrücklich auch für die soziale Infrastruktur rund um das Studium und damit für die Studierendenwerke. Sinkende Studierendenzahlen dürfen nicht automatisch zu einer Abwärtsspirale aus geringeren Einnahmen, schlechteren Angeboten und dadurch weiter sinkender Attraktivität der Hochschulstandorte führen.
Die Finanzierung der Studierendenwerke darf dabei nicht zunehmend auf die Studierenden verlagert werden. Unser Ziel bleibt, weitere Erhöhungen der Semesterbeiträge zu vermeiden. Wo sinkende Studierendenzahlen oder steigende Betriebs-, Personal- und Sachkosten die soziale Infrastruktur gefährden, muss das Land seiner Verantwortung durch eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung gerecht werden.
Eine Modernisierung und Anpassung von Studiengängen an reale Bedürfnisse und die Steigerung der Attraktivität eines Studiums in MV wurde zu lang verschleppt. Wir wollen gute Lehre, verlässliche Studienordnungen und planbare Studienverläufe mit einer modernen und leistungsfähigen Infrastruktur verbinden. Eine Fokussierung auf gute Lehre und moderne Infrastruktur, gegebenenfalls kombiniert mit niedrigeren NCs, soll langfristig die Studierendenzahlen sichern. Dazu gehört der Ausbau von öffentlichem Nahverkehr, Telekommunikation und günstigem Wohnraum sowie insgesamt eine Entlastung bei den Lebenshaltungskosten.
Studierendenwerke sind für uns ein unverzichtbarer Teil der Hochschullandschaft. Ein erfolgreiches Studium hängt nicht allein von guter Lehre ab. Wer keine bezahlbare Wohnung findet, sich kein gutes Mittagessen leisten kann oder bei sozialen und psychischen Problemen keine Unterstützung erhält, hat schlechtere Voraussetzungen für einen erfolgreichen Studienabschluss. Die Arbeit der Studierendenwerke ist deshalb ein zentraler Beitrag zu Chancengerechtigkeit und attraktiven Hochschulstandorten.
Wir wollen die Studierendenwerke langfristig verlässlich und auskömmlich finanzieren. Sinkende Studierendenzahlen dürfen nicht automatisch zu schlechteren Angeboten oder immer höheren Semesterbeiträgen führen. Gleichzeitig müssen steigende Personal-, Energie- und Sachkosten in der Landesfinanzierung berücksichtigt werden. Deshalb setzen wir uns für eine stärkere und dynamisierte Landesfinanzierung ein, die die tatsächliche Kostenentwicklung berücksichtigt und den Studierendenwerken mehrjährige Planungssicherheit gibt.
Für uns ist klar: Die soziale Infrastruktur unserer Hochschulen ist eine öffentliche Aufgabe und darf nicht immer stärker auf die Studierenden abgewälzt werden.
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Wahlprüfstein 2: Langfristige Betreibung und Erhalt der Mensen als Basis der sozialen Infrastruktur für Studierende
Wie stellt Ihre Partei sicher, dass die Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft einen ausreichenden und dynamisierten Landeszuschuss für den Betrieb und Erhalt der Mensen erhalten, um trotz steigender Kosten gesunde und ausgewogene Mensaangebote zu sozialverträglichen Preisen und Semesterbeitragsanteilen anzubieten? Wie wollen Sie den flächendeckenden Erhalt aller Mensen und Mensa-Cafés als Versorgungseinrichtungen und soziale Treffpunkte für Studierende bewahren sowie die bauliche und technische Instandhaltung der Einrichtungen sicherstellen?
Mensen sind mehr als Kantinen. Sie sind soziale Treffpunkte, niedrigschwellige Begegnungsorte und an kleineren Hochschulstandorten oft das einzige gastronomische Angebot im unmittelbaren Campusumfeld. Ihr Wegfall würde gerade dort die Attraktivität des Studienstandorts empfindlich schwächen, wo ohnehin Handlungsbedarf besteht.
Wir setzen uns daher entschieden für den flächendeckenden Erhalt aller Mensen und Mensa-Cafés ein. Unser Ansatz:
- Dynamisierter Betriebskostenzuschuss: Der Landeszuschuss für den laufenden Mensabetrieb wird regelmäßig ansteigende Energie-, Personal- und Lebensmittelkosten angepasst. Eine Dynamisierungsklausel soll künftig automatische Anpassungen sicherstellen.
- Investitionsprogramm für Gebäude und Technik: Bauliche Instandhaltung und technische Modernisierung der Mensen werden über ein eigenes Förderprogramm des Landes abgesichert - analog zur Förderung von Hochschulgebäuden, wie unserem Wahlprogramm zu entnehmen ist.
- Kleiner Hochschulstandorte besonders schützen: Wo der wirtschaftliche Betrieb einer Mensa aufgrund geringer Studierendenzahlen schwierig ist, werden wir individuelle Lösungen mit den Studierendenwerken entwickeln, anstatt Schließungen hinzunehmen.
- Semesterbeiträge stabil halten: Kostensteigerungen sollen nicht allein auf die Studierenden abgewälzt werden. Die Kombination aus Landeszuschuss und Eigenerlösen muss so ausgestaltet sein, dass sozialverträgliche Mensapreise möglich bleiben.
Mensen sind für uns nicht nur Versorgungseinrichtungen, sondern soziale Orte des Studienalltags. Deshalb braucht es einen verlässlichen und dynamisierten Landeszuschuss, damit sozialverträgliche Preise auch bei steigenden Kosten gesichert werden können. Neben einem kostengünstigen und gesunden Verpflegungsangebot sehen wir auch die bauliche und technische Ertüchtigung der Mensen als wichtige Zukunftsaufgabe; im Zuge von Sanierungen sollten sie krisenfest weiterentwickelt werden.
Den Erhalt der Mensen und Mensa-Cafés im ganzen Land wollen wir mit einer auskömmlichen Betriebsfinanzierung und mit Investitionen in Instandhaltung und Modernisierung absichern.
Im eng getakteten Studienalltag der Studenten ist der schnell zugängliche Weg zur günstigen und gesunden Verpflegung durch die Mensen eine Entlastung. Dies gilt ebenso für Beschäftigte an den Hochschulen. Solange Mensen und Mensa-Cafés ausreichend frequentiert werden und damit wirtschaftlich betrieben werden können, ist der Erhalt und die Modernisierung der bestehenden Einrichtungen pragmatisch und einer Dynamisierung der Landeszuschüsse stehen wir in diesem Bereich positiv gegenüber. Schon jetzt wird durch die Bauunterhaltungskosten die Instandhaltung gewährleistet. Gerade aktuell wurde der Neubau der Mensa-Süd an der Universität Rostock bekannt gegeben. Dies wird aus den Mitteln des Sondervermögens des Bundes finanziert. Aus dem Anteil des Landes M-V wird die Landesregierung insgesamt 150 Millionen Euro in Infrastruktur von Wissenschaft und Forschung investieren, wozu auch die Mensen zählen. Ob weitere Mittel aus dem Sondervermögen, z. B. für Modernisierung an Mensen, daraus geplant und möglich sind, bleibt abzuwarten.
Auch diese Frage ist zuallererst eine Ressourcenfrage, die im Rahmen der Haushaltsverhandlungen entsprechend berücksichtig werden muss und hier gilt dieselbe Prioritätensetzung, wie sie im Rahmen der Beantwortung zu Frage 1 vorgetragen wurde. Sollten wir uns nach der Wahl in der Situation wiederfinden Teil von Koalitionsverhandlungen zu sein, erachten wir es als sinnvoll dieses Thema als eigenständigen Punkt in ein Koalitionspapier einzubringen, um die besondere Bedeutung der Mensen zu unterstreichen, um eine bessere Ausgangslage für Haushaltsverhandlungen zu schaffen.
Es kann weiterhin sinnvoll sein den Studierendenwerken mehr Möglichkeiten für Drittgeschäfte zu eröffnen. Durch entsprechende Skalierungseffekte, könnten die Kosten im Kerngeschäft reduziert und die Kosten insgesamt niedriger und Zuschussbedarfe kleiner gehalten werden.
Als ressourcenarmes Land mit geringer Bevölkerungsdichte muss sich MV auf Felder wie Bildung konzentrieren, um bundesweit wettbewerbsfähig zu bleiben. Kürzungen kommen nicht infrage, der Staat muss Mittel zur Verfügung stellen, um diese Strukturen zu sichern. Mensen sind dabei keine verzichtbare Zusatzleistung, sondern ein wichtiger Teil der sozialen Infrastruktur unserer Hochschulen und ermöglichen insbesondere Studierenden mit geringem Einkommen eine bezahlbare Verpflegung.
Deshalb wollen wir die Landesfinanzierung so ausgestalten und regelmäßig an die tatsächliche Kostenentwicklung anpassen, dass steigende Personal-, Energie-, Lebensmittel- und Instandhaltungskosten nicht automatisch über höhere Essenspreise oder Semesterbeiträge an die Studierenden weitergegeben werden. Zum Erhalt der bestehenden Mensen und Mensa-Cafés braucht es zudem eine verlässliche Investitionsförderung für notwendige bauliche und technische Sanierungen. Gerade an kleineren Hochschulstandorten darf die wirtschaftliche Betrachtung einzelner Einrichtungen nicht dazu führen, dass unverzichtbare soziale Infrastruktur verloren geht.
Um Bildung zu schützen, muss das Land klare haushalterische Prioritäten setzen und bei Bedarf Kosten in der Verwaltung oder für Prestigeprojekte einsparen. Sollten Landesmittel nicht ausreichen, muss sich das Land auch auf Bundesebene für eine stärkere Beteiligung an der Finanzierung der Hochschul- und Bildungsinfrastruktur einsetzen.
Es fehlt nicht an Geld in Deutschland, es wird nur für falsche Ziele investiert. Mit einem vergleichbaren Betrag von 111 Milliarden Euro, die seit der „Zeitenwende“ in der Bundeswehr für die „Kriegstüchtigkeit“ unseres Landes eingesetzt worden sind, hätte die Bildungslandschaft in Deutschland reformiert, modernisiert und auf eine sichere finanzielle Grundlage gestellt werden können. Während für Aufrüstung immer neue Milliardenbeträge mobilisiert werden, dürfen Bildung und soziale Infrastruktur nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Öffentliche Mittel müssen wieder stärker in zivile Zukunftsaufgaben wie Bildung, Infrastruktur, Gesundheit und soziale Daseinsvorsorge fließen. Es ist eine Frage des politischen Willens, der nicht auf der Landesebene enden kann.
Mensen und Cafeterien sind mehr als Orte für ein günstiges Mittagessen. Sie sind wichtige soziale Treffpunkte an den Hochschulen und für viele Studierende Voraussetzung dafür, sich im Studienalltag ausgewogen und bezahlbar ernähren zu können.
Wir wollen deshalb einen ausreichend hohen und dynamisierten Landeszuschuss, der steigende Personal-, Lebensmittel- und Energiekosten berücksichtigt. Preissteigerungen dürfen nicht einfach an die Studierenden weitergegeben werden. Unser Ziel ist, das flächendeckende Mensa- und Cafeteria-Angebot an den Hochschulstandorten zu erhalten und weiterhin ausgewogene Mahlzeiten zu sozialverträglichen Preisen anzubieten.
Auch die Gebäude und Küchentechnik müssen erhalten und modernisiert werden. Dafür braucht es neben der laufenden Finanzierung Investitionszuschüsse des Landes. Investitionen in moderne Küchentechnik, energetische Sanierungen und erneuerbare Energie können zugleich dauerhaft Betriebskosten reduzieren und die Mensen nachhaltiger machen.
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Wahlprüfstein 3: Soziale und nachhaltige Förderung des studentischen Wohnens
Die Herausforderungen im Bereich des Studentischen Wohnens bestehen darin, die vorhandenen Wohnheimplätze zu erhalten und zu modernisieren und die Zahl der Plätze bedarfsgerecht zu erhöhen, um möglichst vielen Studierenden einen bezahlbaren Wohnheimplatz anbieten zu können und dadurch den städtischen Wohnungsmarkt zu entlasten. Aufgrund der sehr hohen Baukosten einerseits und der geringen Eigenmittel der Studierendenwerke andererseits ist es jedoch ohne ausreichende Zuschüsse nicht mehr möglich, diese Herausforderung im notwendigen Umfang zu bewältigen.
Wie will Ihre Partei dem Mangel an bezahlbarem studentischem Wohnraum begegnen und sicherstellen, dass die Studierendenwerke auch künftig ausreichend Wohnheimplätze zu sozialverträglichen Mieten anbieten können?
Bezahlbares Wohnen ist eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Wer einen erheblichen Teil des Monatsbudgets für Miete aufwenden muss, hat weniger Zeit, weniger finanzielle Spielräume und studiert unter größerem Druck. Die CDU Mecklenburg-Vorpommern investiert daher gezielt in bezahlbare Wohnheimplätze und fördert Wohnungen für Studierende als Schwerpunkt der Landeswohnungsbauförderung.
Konkret werden wir:
- Wohnheimförderrichtlinie neu aufsetzen: Eine geeignete Förderrichtlinie, die auf die Besonderheiten des studentischen Wohnens zugeschnitten ist, wird sowohl Neubau als auch Sanierung bestehender Wohnheime umfassen und dauerhaft gesichert sein. Wenn Hochbaukosten gestiegen sind, müssen Förderkonditionen das abbilden.
- Zweitwohnsitzsteuer für Studierende abschaffen: Wir schaffen die Zweitwohnsitzsteuer für Studierende und Auszubildende ab. Das entlastet direkt und ist ein wichtiges Signal für die Attraktivität der Hochschulstandorte.
- Studentisches Wohnen in der Wohnungsbauförderung priorisieren: Wir fördern Wohnungen für Studierende als ausgewiesenen Schwerpunkt der Landeswohnungsbauförderung, damit die Studierendenwerke bei Sanierungs- und Neubauprojekten nicht in den allgemeinen Förderwartelisten verschwinden.
- Öffentlich-private Partnerschaften prüfen: Dort, wo die Eigenmittel der Studierendenwerke nicht ausreichen, prüfen wir Modelle zur Einbeziehung privaten Kapitals unter Sicherstellung sozialverträglicher Mieten.
Bezahlbarer studentischer Wohnraum ist eine Schlüsselfrage für Studienerfolg und Hochschulattraktivität. Wir wollen die Studierendenwerke auch weiterhin bei Sanierung, Modernisierung und Neubau gezielt unterstützen und eine verlässliche Förderkulisse für studentisches Wohnen sichern. Dazu wollen wir bestehende Fördermöglichkeiten wie das Bundesprogramm „Junges Wohnen“ intensiv für die Sanierung und Schaffung von Wohnheimplätzen nutzen. Ziel ist, Wohnheimplätze zu erhalten, bedarfsgerecht auszubauen und dabei sozialverträgliche Mieten dauerhaft möglich zu machen. Unser Ziel sind 1.000 neue oder sanierte Wohnheimplätze für Auszubildende und Studierende. Damit schaffen und sichern wir günstigen Wohnraum für junge Menschen.
Die Instandhaltung der Wohnheimplätze wird durch die landesseitig zugewiesenen Bauunterhaltungskosten gewährleistet. Sie selbst haben in Ihrer Fragestellung die hohen Baukosten angesprochen. Wir sind der Auffassung, dass sich die Studierendenwerke derzeit auf die Instandhaltung und Modernisierung ihres Bestandes an Wohnheimplätzen konzentrieren sollten. Auch andere weitere Akteure sind gefordert (Wohnungsgenossenschaften; Wohnungsgesellschaften; kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger) neuen studentischen Wohnraum zu bauen.
Für die Modernisierung, den Umbau, den Anbau vorhandener Wohnheimplätze und für den Neubau studentischer Wohnunterkünfte kann das Bundesprogramm „Junges Wohnen“ erheblich die Kostenbelastung mindern. Wir werden uns deshalb für eine Stärkung des Programms „Junges Wohnen“ einsetzen
Wohnen bzw. steigende Wohnkosten sind die zentrale Soziale Frage unserer Zeit, vor allem in Großstädten, aber auch in mittelgroßen Städten in Mecklenburg- Vorpommern spitzt sich die Lage immer mehr zu. Viele Studierende bringen mittlerweile die Hälfte ihres zur Verfügung stehenden Einkommens für die Mite auf, teilweise sogar mehr.
Dazu kommt, dass es in Städten wie Rostock oder Greifswald kaum noch adäquaten, bezahlbaren Wohnraum durch die lokale Wohnungswirtschaft im Angebot ist. Das wiederum sorgt dafür, dass sich viele Studierende in Wohngemeinschaften organisieren, die wiederum die wenigen Vier- und Fünfraumwohnungen belegen, die dann wiederum zum Beispiel für Familien mit mehreren Kindern fehlen. Hier werden also einkommensschwache Gruppen auf dem Wohnungsmarkt in eine harte Konkurrenz zueinander gesetzt, die am Ende viel zu oft Verlierer und Animositäten produzieren, welche oft noch durch kommunalpolitische Akteure befeuert werden. Diese Konkurrenzsituation lässt sich durch maßgeschneiderte Angebote, also Wohnheimplätze für Studierende entschärfen. Daher ist es von elementarer Bedeutung, dass die Studierendenwerke in die Lage versetzt werden, ihre Kapazitäten zu erhöhen und alte Bestände zu sanieren. Hierfür bedarf es passgenauer, bürokratiearmer Förderinstrumente. Auch Vereinfachungen bei der Kreditfinanzierung können helfen. Das Ziel 15% der Studierende einen Wohnheimplatz anzubieten, unterstreichen wir ausdrücklich. Mit aktuell ca. 12% sind wir noch ein Stück von dieser Zielmarke entfernt. Als Linke sind wir aber der Ansicht, dass man nach Erreichen der 15% das Arbeiten nicht einstellen, sondern weiter fördern sollte. Thüringen etwa liegt 18%. Jeder Wohnheimplatz hilft nicht nur den Studierenden selbst, sondern entlastet den Wohnungsmarkt auch für alle anderen Wohnungssuchenden am Standort.
In dem Programm „Junges Wohnen“ liegt eine große Chance für die hießigen Studierendenwerke. Die angestrebte Weiterentwicklung der Förderrichtline des Landes unterstützen wir ausdrücklich.
Auch im Bereich Wohnen können kreative Lösungen und Synergieeffekte mit anderen Bereichen dazu führen die Kosten insgesamt zu senken. Projektideen, die es den Studierendenwerken bspw. ermöglichen Wohnheimplätze für andere Gruppen wie etwa Auszubildende zu ermöglichen, würden wir immer konstruktiv begleiten und versuchen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
Neben einer Bezuschussung im Rahmen eines landesweiten Sozialwohnungsbauprogramms sind vor allem stetig steigende regulatorische Anforderungen sowie steigende Material- und Arbeitskosten Hemmnisse für den Wohnungsbau. Genehmigungsverfahren müssen von staatlicher Seite beschleunigt und vereinfacht werden. Insbesondere im sozialen und studentischen Wohnungsbau wollen wir Vorschriften auf ihre Notwendigkeit überprüfen, Verfahren vereinfachen und Förderprogramme verlässlich und unbürokratisch ausgestalten. Dabei müssen soziale, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen sinnvoll miteinander verbunden werden.
Im Bereich des sozialen und studentischen Wohnungsbaus muss geprüft werden, inwieweit bestehende Bauvorschriften gegebenenfalls auch zeitlich befristet auf notwendige Mindeststandards reduziert werden können, um schneller und kostengünstiger neuen Wohnraum zu schaffen. Auch bei Umwelt- und Lärmschutzauflagen sollte geprüft werden, ob zeitlich befristete Vereinfachungen möglich sind, wenn bestehende Vorgaben die Schaffung dringend benötigten Wohnraums unverhältnismäßig erschweren oder verzögern. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen könnten dabei, soweit sachlich vertretbar, zeitlich nachgelagert umgesetzt werden.
Dabei muss die Kooperation von studentischen, universitären und staatlichen Stellen intensiviert werden und es müssen insbesondere kommunale, gemeinnützige und genossenschaftliche Wohnungsanbieter stärker einbezogen und unterstützt werden. Das Land soll geeignete Förderprogramme bereitstellen und gemeinsam mit Kommunen die Bereitstellung geeigneter Flächen unterstützen. Auch neue genossenschaftliche Wohnbaukonzepte wollen wir fördern.
Neben der Schaffung zusätzlicher Wohnheimplätze muss die Förderung ausdrücklich auch den Erhalt, die Sanierung, Modernisierung und energetisch sinnvolle Weiterentwicklung bestehender Wohnheime umfassen. Gerade angesichts hoher Baukosten ist der Erhalt vorhandener bezahlbarer Plätze ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen Wohnraumpolitik.
Eine Finanzierung studentischen Wohnraums zulasten anderer notwendiger studentischer Unterstützungs- und Teilhabeangebote lehnen wir dabei ab. Unser Ziel bleibt ein bezahlbares Studium ohne weitere Erhöhungen der Semesterbeiträge.
Auch eine freiwillige Unterstützung von Projekten für studentischen Wohnraum durch Alumni der Universität zugunsten jüngerer Studierender kann ergänzend geprüft werden. Solche privaten oder durch Alumni getragenen Unterstützungsmodelle können die öffentliche Förderung jedoch nur ergänzen und dürfen eine verlässliche öffentliche Finanzierung studentischen Wohnraums nicht ersetzen. Dies könnte zudem die soziale Bindung an den Standort MV erhöhen.
Für innovative Lösungen und Konzepte zur Steigerung des Wohnbaus wird das BSW MV mit allen Kräften im Landtag kooperieren, um zukunftsfähige Lösungen für unser Land herbeizuführen.
Bezahlbarer Wohnraum ist eine Voraussetzung für gute Studienbedingungen. Deshalb wollen wir die Studierendenwerke stärker beim Erhalt, bei der Sanierung und beim bedarfsgerechten Ausbau ihrer Wohnheime unterstützen. Hohe Baukosten und geringe Eigenmittel dürfen nicht dazu führen, dass dringend benötigte Wohnheimplätze nicht entstehen oder bestehende Plätze verloren gehen.
Das Land muss dafür zusätzliche Investitionsmittel bereitstellen und die Studierendenwerke insbesondere bei den Bau- und Sanierungskosten unterstützen. Unser Ziel sind mehr moderne, energieeffiziente und bezahlbare Wohnheimplätze mit dauerhaft sozialverträglichen Mieten.
Darüber hinaus wollen wir den sozialen Wohnungsbau im Land deutlich stärken, die Mietpreisbremse konsequent nutzen und gemeinsam mit den Hochschulstädten zusätzliche Flächen und Gebäude für bezahlbares studentisches Wohnen mobilisieren. Studierendenwohnheime entlasten dabei nicht nur Studierende, sondern auch die angespannten Wohnungsmärkte in den Hochschulstädten.
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Wahlprüfstein 4: Soziale Teilhabe, Beratung und Internationalisierung
Die Beratungsangebote der Studierendenwerke werden zum überwiegenden Teil aus den Semestereiträgen der Studierenden finanziert. Spätestens mit der Corona-Pandemie ist der Beratungsbedarf – vor allem in der psychologischen Beratung – kontinuierlich angestiegen.
Welche Priorität misst Ihre Partei der sozialen, psychologischen und integrativen Unterstützung von Studierenden – insbesondere auch internationalen Studierenden – bei, und wie soll deren bedarfsgerechter Ausbau langfristig unterstützt werden?
Der Beratungsbedarf an den Hochschulen ist seit der Corona-Pandemie erheblich gestiegen - vor allem in der psychologischen Beratung. Das ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern Ausdruck strukturell gewandelter Studienrealitäten: gestiegene Leistungserwartungen, finanzielle Unsicherheiten, soziale Isolation und für internationale Studierende zusätzlich Sprachbarrieren und Fremdheitserfahrungen. Wir nehmen das ernst.
Unsere Position:
- Psychologische Beratung langfristig bezuschussen: Soziale Beratungsangebote, insbesondere die psychologische Studierendenberatung, werden wir bedarfsgerecht ausbauen. Eine alleinige Finanzierung über Semesterbeiträge ist strukturell nicht zukunftsfähig, da die Nachfrage steigt, während Beitragszahler stagnieren. Das Land muss hier Mitverantwortung übernehmen.
- Gesetzliche Verankerung als Pflichtaufgabe prüfen: Wir unterstützen die Forderung der Studierendenwerke, psychosoziale Beratungsleistungen als Pflichtaufgabe im Studierendenwerksgesetz zu verankern.
- Internationalisierung als Chance: Wir setzen uns für bessere Bedingungen für internationale Studierende ein - von der Anerkennung von Abschlüssen über Sprachförderung bis hin zu integrativen Unterstützungsangeboten durch die Studierendenwerke. Ein besonderer Fokus liegt auf der Gewinnung internationaler Studierender und Wissenschaftler mit der Perspektive, dauerhaft in MV zu bleiben.
- StudiApp mit Beratungszugang: Im Rahmen des geplanten gemeinsamen Hochschulportals und einer landesweiten StudiApp wollen wir auch digitale Zugänge zu Beratungsangeboten integrieren; niedrigschwellig, mehrsprachig und rund um die Uhr verfügbar.
Die soziale, psychologische und integrative Unterstützung von Studierenden hat für uns hohe Priorität. Gerade psychologische Beratung, Sozialberatung und Unterstützungsangebote für internationale Studierende sind inzwischen Teil einer funktionierenden Studieninfrastruktur. Die psychosoziale Betreuung der Studierenden spielt aus unserer Sicht ausdrücklich eine wichtige Rolle. Zugleich soll Mecklenburg-Vorpommern national und international als attraktiver Studienstandort wahrgenommen werden. Deshalb wollen wir diese Angebote langfristig absichern, bedarfsgerecht ausbauen und die Studierendenwerke bei dieser Aufgabe verlässlich unterstützen.
Psychische Gesundheit ist ein wichtiger Baustein, um erfolgreich zu studieren. Die Bedarfe an (psychologischer/psychosozialer) Beratung sind seit der Coronazeit stark angestiegen. Daraufhin wurde beiden Studierendenwerken je eine E13 Beratungsstelle (Haushalt 2024/2025) bereitgestellt. Die Hochschulen, der Hochschulsport, die Universitätsmedizinen (Institute) bieten selbst, teilweise in Kooperation mit gesetzlichen Krankenkassen und in Netzwerken, eine Reihe von Beratungsprogrammen zur Stärkung der individuellen Gesundheitsressourcen an. Aus einer Meta-Perspektive ist zunächst eine aktuelle Analyse aller verfügbaren Beratungsangebote (Passgenauigkeit: Problemlage - Beratungsangebot, Nachfrage, Kapazitäten) sinnvoll, um dann über die weiteren bedarfsorientierten Anpassungen zu entscheiden.
Sie beschrieben die Problematik treffend. Das Thema mentale Gesundheit hat unter jungen Menschen insgesamt in den letzten Jahren extrem an Bedeutung gewonnen. Studierende mit ihren Sorgen, Nöten und Ängsten alleine zu lassen, kann keine Antwort sein. Wir sind daher der Überzeugung, dass wir die Angebote hier sogar ausbauen müssten. Wahrscheinlich wird es aber schon eine große Aufgabe sein die bestehenden Angebote abzusichern. Betrachtet man diese Thematik volkswirtschaftlich und nicht betriebswirtschaftlich, muss man feststellen, dass jeder investierte Euro in diese Angebote im weiteren Verlauf (oft höhere) Kosten senkt, die sonst zur Krisenintervention aufgebracht werden müssen, ganz abgesehen davon, dass junge Menschen auch ein Recht darauf haben gesund durchs Studium zu kommen.
Als Expertinnen und Experten wissen Sie besser als wir, welche Bedarfe es konkret gibt und welche Angebote dann passgenau geschaffen werden müssen. Als Politik sehen wir unsere Aufgabe dann darin die notwendigen Mittel bereitzustellen. Auch hier möchte ich darauf verweisen, dass die Rahmenbedingungen nicht optimal sind und tendenziell eher schlechter werden, wir diesem Thema aber eine hohe Priorität beimessen und versuchen werden im Rahmen der Haushaltsverhandlungen möglichst viele der angemeldeten Bedarfe abzubilden. Ziel muss es mittelfristig sein,
die psychologische Beratung dauerhaft zu etablieren und vom Finanzierungsvorbehalt zu befreien und die auflaufenden Kosten zu dynamisieren.
Für uns steht Daseinsvorsorge im Mittelpunkt, dazu zählen selbstverständlich auch psychosoziale Unterstützungen für Studierende. Der Mensch steht dabei im Mittelpunkt, keine wirtschaftlichen Interessen, denn Gesundheit ist keine Ware, sondern ein Grundrecht.
Die Versorgung mit therapeutischen und präventiven Angeboten muss abgesichert und ausgebaut werden. Angebote der Gesundheitsversorgung müssen von Land, Kommunen und den lokalen Trägern stärker eingebunden werden und ineinandergreifen, um frühe Hilfe zu ermöglichen, dazu zählen auch studentische Beratungsstellen. Durch die Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Feld, mehr Ausbildungs- bzw. Studienplätze, eine dauerhafte Finanzierung von Sozialarbeit, eine Reduktion von Wartezeiten und Bürokratie und eine verantwortungsvolle Digitalisierung soll dies erreicht werden.
Angesichts des deutlich gestiegenen Beratungsbedarfs halten wir es nicht für tragfähig, den notwendigen Ausbau dieser Angebote im Wesentlichen über steigende Semesterbeiträge zu finanzieren. Psychosoziale und soziale Beratung ist für uns Bestandteil der sozialen Infrastruktur der Hochschulstandorte und muss deshalb auch durch eine verlässliche öffentliche Finanzierung abgesichert werden.
Angebote müssen unmittelbar erreichbar sein, auch digital und anonym, um Hemmschwellen im Interesse der psychosozialen Gesundheit von Studierenden abzubauen.
Mecklenburg-Vorpommern soll zugleich ein offener und attraktiver Wissenschaftsstandort sein. Internationale Studierende bereichern unsere Hochschulen und stärken den wissenschaftlichen und kulturellen Austausch. Gerade für sie müssen niedrigschwellige Beratungsangebote, Unterstützung bei Behörden- und Sozialfragen sowie der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum gewährleistet sein. Dazu wollen wir die Zusammenarbeit der Studierendenwerke mit Hochschulen, Kommunen und weiteren Beratungsstellen stärken. Internationale Hochschulpartnerschaften sowie Bildungs- und Austauschprogramme wollen wir stärken und weiterentwickeln.
Soziale und psychologische Beratung ist für uns keine Zusatzleistung, sondern ein elementarer Bestandteil guter Studienbedingungen. Gerade bei der psychischen Gesundheit ist der Unterstützungsbedarf in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen. Beratungsangebote dürfen deshalb nicht nahezu ausschließlich davon abhängen, wie viele Studierende gerade Semesterbeiträge zahlen.
Wir wollen die Studierendenwerke dabei unterstützen, ihre psychosozialen und sozialen Beratungsangebote bedarfsgerecht und dauerhaft auszubauen. Dafür braucht es eine verlässlichere Beteiligung des Landes an den Kosten. Gleichzeitig wollen wir psychotherapeutische und psychiatrische Angebote für junge Erwachsene insgesamt ausbauen und Wartezeiten reduzieren.
Internationale Studierende sind für unsere Hochschulen und für Mecklenburg-Vorpommern eine große Chance. Wir wollen International Offices und Welcome-Strukturen stärken, mehr internationale und englischsprachige Studienangebote schaffen und Beratungsangebote möglichst niedrigschwellig, diskriminierungsfrei und mehrsprachig gestalten. Wer zum Studium nach Mecklenburg-Vorpommern kommt, soll sich hier willkommen fühlen und eine Perspektive finden können, auch über den Studienabschluss hinaus.
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Wahlprüfstein 5: Transformation: Nachhaltigkeit und Digitalisierung
Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind insbesondere im Hinblick auf die Zielgruppe der Studierendenwerke zwei der wichtigsten Megatrends:
- Nachhaltige Entwicklungen und nachhaltiges Handeln werden zu einer zentralen Leitlinie für die Studierendenwerke.
- Investitionen in die IT-Infrastruktur und digitale Kompetenzen helfen den Studierendenwerken sowohl bei der Verbesserung ihrer Angebote als auch bei der Effizienzsteigerung ihrer Prozesse.
Wie will Ihre Partei die Studierendenwerke bei der nachhaltigen und digitalen Transformation unterstützen, sodass diese auch unter veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen effizient und zukunftsfähig arbeiten können?
Digitalisierung und Nachhaltigkeit sind für die CDU Mecklenburg-Vorpommern keine Trends, die man abwartet - sie sind Gestaltungsaufgaben, die wir aktiv angehen wollen.
Im Bereich Digitalisierung:
- Gemeinsames Hochschulportal und StudiApp: Wir planen ein für alle Hochschulen gemeinsam betriebenes Hochschulportal auf Cloudbasis. Eine landesweite StudiApp soll digitalen Studentenausweis, Zahlungsfunktionen für die Mensa, Semesterticket und weitere Services bündeln. Die Studierendenwerke werden in die Entwicklung dieser Infrastruktur einbezogen.
- IT-Investitionen fördern: Investitionen der Studierendenwerke in IT-Infrastruktur und digitale Prozessoptimierung sollen künftig förderfähig sein; Effizienzgewinne durch Digitalisierung müssen als Entlastung der Betriebskosten anerkannt werden.
- BAföG-Digitalisierung vorantreiben: Den BAföG-Antragsprozess werden wir konsequent digitalisieren und verschlanken. Das entlastet sowohl die Studierenden als auch die BAföG-Ämter und verkürzt Bearbeitungszeiten spürbar.
Im Bereich Nachhaltigkeit:
- Investitionsprogramm für energetische Sanierung: Mensen und Wohnheime sind teilweise ältere Gebäude mit hohem Energieverbrauch. Wir unterstützen die Studierendenwerke bei energetischen Sanierungen. Das senkt Betriebskosten und Emissionen gleichzeitig.
- Nachhaltige Beschaffung und Mensaverpflegung: Regional und saisonal eingekaufte Lebensmittel verringern den ökologischen Fußabdruck der Mensen. Wir fördern entsprechende Umstellungen, ohne die sozialverträglichen Mensapreise zu gefährden.
Wir wollen die Studierendenwerke bei Investitionen in digitale Infrastruktur, moderne Prozesse und nachhaltige Bewirtschaftung gezielt unterstützen. Dazu gehören aus unserer Sicht energieeffiziente Gebäude, nachhaltige Beschaffung, verlässliche IT-Strukturen und nutzerfreundliche digitale Angebote. Auch digitale Angebote im Studium sollen weiter ausgebaut und mit Präsenz sinnvoll verbunden werden; zugleich wollen wir bei Sanierungen stärker auf nachhaltige und krisenfeste Infrastrukturen achten. Nachhaltigkeit und Digitalisierung müssen so gefördert werden, dass sie den Alltag der Studierenden verbessern und zugleich die Studierendenwerke wirtschaftlich stärken.
Es ist uns ein wichtiges Anliegen, eine vollumfängliche, möglichst zeitnahe Digitalisierung der Studierendenwerke in M-V zu erreichen. Das führt zum Abbau administrativer Aufwände, beschleunigt Abläufe und ist im Interesse der Studenten und Mitarbeiter geboten (Siehe dazu auch: letzter Absatz der Antwort zu Frage 6). Wir setzen dabei auf eine pragmatische und technologieoffene Digitalisierung.
Im Bereich der Digitalisierung sehen wir zunächst erhebliches Potenzial darin, Verwaltungsverfahren konsequent medienbruchfrei zu gestalten. Die von uns unterstützte Einführung einer E-Akte für die BAföG-Bearbeitung nach dem Vorbild Baden-Württembergs wäre dabei ein wichtiger Schritt. Sie sollte aber nur Teil einer umfassenden Digitalisierung des gesamten BAföG-Verfahrens sein: vom digitalen Antrag über die elektronische Akte und das Nachreichen von Unterlagen bis hin zur digitalen Kommunikation und zum E-Bescheid. Genau diese vollständige Digitalisierung aller Prozessschritte wird auch von den Studierendenwerken auf Bundesebene gefordert.
Darüber hinaus wollen wir das Prinzip „Once Only“ stärken: Daten, die dem Staat bereits vorliegen, sollten nicht immer wieder von Studierenden eingereicht werden müssen. Wo dies rechtlich möglich und datenschutzkonform ist, sollten beispielsweise Immatrikulations- oder Einkommensdaten automatisiert zwischen den zuständigen Stellen übermittelt werden können. Das reduziert Bürokratie auf beiden Seiten und schafft mehr Zeit für die eigentliche Beratung der Studierenden.
Das Land sollte die Studierendenwerke außerdem bei der gemeinsamen Entwicklung und Nutzung moderner IT-Infrastrukturen unterstützen. Nicht jedes Studierendenwerk muss eigene Lösungen für dieselben Probleme entwickeln und finanzieren. Gemeinsame Standards, kompatible Systeme und zentrale IT-Dienstleistungen können Kosten senken, die Qualität erhöhen und zugleich die Zusammenarbeit zwischen den Studierendenwerken und Hochschulen erleichtern.
Dabei gilt für uns: Digitalisierung muss sozial, barrierefrei und sicher sein. Studierende mit Behinderungen, internationalen Bildungshintergründen oder geringeren digitalen Kompetenzen dürfen nicht ausgeschlossen werden. Digitale Angebote müssen deshalb barrierearm gestaltet werden und dort, wo es notwendig ist, durch persönliche Beratung und analoge Zugänge ergänzt werden. Gerade bei sensiblen Sozialdaten brauchen die Studierendenwerke zudem eine leistungsfähige IT-Sicherheit und einen hohen Datenschutz. Die Digitalisierung darf nicht dazu führen, dass private Unternehmen mit den persönlichen Daten von Studierenden arbeiten oder soziale Leistungen durch intransparente automatisierte Entscheidungen vergeben werden.
Auch Künstliche Intelligenz kann sinnvoll eingesetzt werden – beispielsweise bei der Beantwortung einfacher Standardfragen, bei der Terminorganisation oder zur Unterstützung bei der Bearbeitung großer Dokumentenmengen. Entscheidungen über BAföG und andere soziale Leistungen müssen aber nachvollziehbar bleiben und in der Verantwortung von Menschen liegen. KI darf Beschäftigte unterstützen, aber nicht ersetzen oder soziale Entscheidungen automatisieren. Bei diesem Thema bedarf es einer hohen Sensibilität.
Gleichzeitig wollen wir die ökologische Transformation der Studierendenwerke voranbringen. Z.B. Mensen und Cafeterien können einen wichtigen Beitrag leisten. Wir wollen regionale und saisonale Beschaffung, mehr pflanzliche Angebote, weniger Lebensmittelverschwendung sowie Mehrweg- und Recyclingkonzepte stärken. Nachhaltigkeit darf dabei aber nicht bedeuten, dass das Essen für Studierende teurer wird. Das Land muss deshalb notwendige Investitionen und Umstellungen unterstützen, statt die Kosten allein über die Preise auf die Studierenden abzuwälzen.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist die gemeinsame Beschaffung. Die beiden Studierendenwerke in Mecklenburg-Vorpommern könnten gemeinsam mit dem Land stärker bei IT, Energie, Gebäudetechnik und nachhaltigen Produkten beschaffen. So lassen sich Skaleneffekte nutzen und gleichzeitig ökologische und soziale Standards bei der Beschaffung durchsetzen.
Schließlich gehört für uns die Qualifizierung der Beschäftigten zur digitalen und nachhaltigen Transformation. Neue Software, KI oder veränderte Arbeitsabläufe funktionieren nicht von allein. Beschäftigte brauchen Zeit, Weiterbildung und gute Arbeitsbedingungen, um neue Technologien sinnvoll einzusetzen. Digitalisierung muss deshalb mit einer Stärkung der Beschäftigten und nicht mit Arbeitsverdichtung einhergehen.
Für uns gilt dabei ein einfacher Grundsatz: Jede Investition in Digitalisierung und Nachhaltigkeit muss sich letztlich daran messen lassen, ob sie den Studierenden zugutekommt, die soziale Infrastruktur stärkt und die Studierendenwerke dauerhaft handlungsfähig macht.
Fördertöpfe für den Ausbau der Digitalisierung müssen konsequent verwendet und leicht zugänglich gemacht werden. Bisherige unnötige Berichtspflichten und bürokratische Hürden müssen auf das notwendige Maß reduziert und Verfahren vereinheitlicht werden, sodass Gelder schnell und vor Ort zur Verfügung stehen.
Bisherige Digitalisierungsprojekte enthielten häufig den entscheidenden Fehler, dass bspw. Anträge digital einreichbar wurden, aber weiterhin analog bearbeitet werden. Digitalisierung darf nicht bei einem digitalen Antragsformular enden. Notwendig sind durchgängig digitale, nachvollziehbare und möglichst medienbruchfreie Verwaltungsprozesse.
Für notwendige Investitionen in IT-Infrastruktur, Cybersicherheit, digitale Verwaltungsprozesse und wirtschaftlich sinnvolle Nachhaltigkeitsmaßnahmen wollen wir den Studierendenwerken einen verlässlichen Zugang zu Landes- sowie verfügbaren Bundes- und EU-Fördermitteln ermöglichen. Förderverfahren müssen dabei einfach, planbar und mit möglichst geringem Eigen- und Verwaltungsaufwand ausgestaltet werden.
Nachhaltigkeit ist ein wichtiges Ziel, darf aber nicht zulasten der Kernaufgaben der Studierendenwerke gehen. Für Studierende ist zunächst entscheidend, dass BAföG-Anträge zügig bearbeitet werden, bezahlbare Verpflegung und Wohnangebote zur Verfügung stehen und Beratungsangebote funktionieren.
Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz sind wichtige Ziele und können gerade angesichts steigender Energie- und Betriebskosten zur Zukunftsfähigkeit der Studierendenwerke beitragen. Vorrangig wollen wir deshalb solche Nachhaltigkeitsmaßnahmen unterstützen, die ökologische Verbesserungen mit niedrigeren Betriebs- und Energiekosten verbinden und damit die Studierendenwerke langfristig finanziell entlasten. Sie dürfen jedoch nicht gegen deren Kernaufgaben ausgespielt werden. Vorrang hat eine leistungsfähige soziale Infrastruktur, eine zügige BAföG-Bearbeitung, bezahlbare Verpflegung und Wohnangebote sowie verlässliche Beratung.
Wir wollen die Studierendenwerke bei der digitalen und nachhaltigen Modernisierung ihrer Infrastruktur gezielt unterstützen. Investitionen in diesem Bereich dürfen nicht aus den laufenden Semesterbeiträgen finanziert werden müssen.
Dazu gehören beispielsweise energieeffiziente Mensen und Wohnheime, Photovoltaik und erneuerbare Wärmeversorgung, moderne Küchentechnik sowie nachhaltiges Bauen und Sanieren. Diese Investitionen schützen das Klima und senken langfristig Betriebskosten.
Auch bei der Digitalisierung braucht es Unterstützung: für moderne und sichere IT-Systeme, digitale Antrags- und Verwaltungsprozesse, barrierefreie Online-Angebote und die notwendigen Kompetenzen der Beschäftigten. Wo es sinnvoll ist, wollen wir gemeinsame IT-Infrastrukturen und Kooperationen fördern, damit nicht jede Einrichtung dieselben Systeme teuer allein entwickeln und betreiben muss. Dabei setzen wir auf offene Standards, Datenschutz, IT-Sicherheit und digitale Souveränität.
Nachhaltigkeit und Digitalisierung verstehen wir nicht als kurzfristige Projekte, sondern als dauerhafte Modernisierungsaufgabe, für die das Land entsprechende Investitionsmittel bereitstellen muss.
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Wahlprüfstein 6: BAföG und strukturelle Rahmenbedingungen
Wie setzt sich Ihre Partei für eine zukunftssichere Finanzierung des BAföG-Vollzugs in Mecklenburg- Vorpommern sowie für eine grundlegende Reform des BAföGs auf Bundesebene ein, um die soziale Absicherung von Studierenden nachhaltig zu verbessern?
Das BAföG ist ein wichtiges Instrument der Studienfinanzierung für Studierende aus einkommensschwachen Familien. Gleichzeitig ist bekannt, dass die Förderquote in den vergangenen Jahren deutlich gesunken ist: Einige Studierende, die eigentlich Anspruch hätten, stellen keinen Antrag mehr. Meistens aus Unkenntnis, Bürokratieangst oder weil das erwartete Fördervolumen den Aufwand nicht zu rechtfertigen scheint. Das ist bildungspolitisch nicht akzeptabel.
Auf Landesebene:
- BAföG-Vollzug sicherstellen und beschleunigen: Wir stellen sicher, dass die BAföG-Ämter personell ausreichend ausgestattet sind, um Bearbeitungszeiten zu verkürzen. Lange Wartezeiten auf BAföG-Bescheide sind eine verdeckte finanzielle Belastung für Studierende.
- Digitalisierung des Antragsverfahrens: Der BAföG-Antrag soll vollständig digital und nutzerfreundlich werden, transparent, effizient und ohne unnötige Medienbrüche. Wir treiben diese Umstellung konsequent voran.
- Beratung stärken: Die Studierendenwerke unterstützen wir dabei, ihre BAföG-Beratungsangebote niedrigschwellig und mehrsprachig zu gestalten, damit mehr Anspruchsberechtigte tatsächlich Förderung beantragen.
Auf Bundesebene:
- Grundlegende BAföG-Reform einfordern: Die CDU MV setzt sich gegenüber dem Bund für eine umfassende Reform des BAföGs ein. Förderhöhe, Einkommensgrenzen und Reichweite müssen den tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Mehr Studierende müssen von dieser Förderung profitieren können - das ist eine Frage der Chancengerechtigkeit.
- Elternunabhängiges BAföG stärken: Wir unterstützen Ansätze, die die Abhängigkeit der BAföG-Förderung vom Elterneinkommen reduzieren, damit Bildungsaufstieg nicht länger durch Herkunft begrenzt wird.
Wir wollen den BAföG-Vollzug in Mecklenburg-Vorpommern verlässlich absichern und weiter digitalisieren, damit Anträge einfacher, schneller und nutzerfreundlicher bearbeitet werden können. Auf Bundesebene setzen wir uns mit Nachdruck für eine Reform des BAföG ein, die Reichweite und Förderhöhe verbessert und die Lebensrealität der Studierenden stärker berücksichtigt. Studienfinanzierung muss wieder mehr jungen Menschen ein Studium ermöglichen. Die stärkere Digitalisierung von Studien- und Verwaltungsprozessen soll dazu beitragen, Verfahren insgesamt einfacher und praktikabler zu machen.
Bekanntermaßen wurde die BAföG-Reform vom Deutschen Bundestag jetzt im Juni 2026 beschlossen. Um ein halbes Jahr verschoben wird zum Sommersemester 2027 die Wohnkostenpauschale von 380,- € auf 440,- € erhöht. Auf Grundsicherungsniveau werden die Sätze für die Lebenshaltung in zwei Schritten angehoben, zum Wintersemester 2027/2028 auf 503,- € und zum Sommersemester 2029 auf 563,- €.
Das „Deutsche Studierendenwerk (DSW)“ sieht diese Entwicklung als gutes und wichtiges Signal.
Der Anteil der Studenten, die in M-V BAföG beziehen, ist stark gesunken. Von 26,6 % im Jahr 2012 auf 18,2 % im Jahr 2024. Viele durchaus Antragsberechtigte schreckt auch der langwierige bürokratische Aufwand ab. Unsere Fraktion hat deshalb mit einem Antrag darauf gedrungen, endlich beschleunigt die BAföG-eAkte umzusetzen (Antrag Drs. 8/5431).
Das Kabinett im Bund hat gerade eben nach einer unnötig langen und unwürdigen Hängepartie die Bafög-Reform auf den Weg gebracht. Aus unserer Sicht ist das zwar grundsätzlich zu begrüßen, insgesamt aber zu wenig, es gibt einen unnötigen zeitlichen Verzug und die geplanten Evaluierungen dürfen nicht dazu führen, dass jetzt schon absehbare Mehrbedarfe im weiteren Verlauf verschleppt werden. Zum Beispiel die Erhöhung der Wohnkostenpauschale von 380 auf 440€ reicht oft nicht um die tatsächlichen Bedarfe abzubilden. Außerdem müssen wir feststellen, dass die Zahl der BaföG-beziehenden rückläufig ist. Das hat sicherlich verschiedene Ursachen, aber eine ganz wesentliche dürfte ein Informationsdefizit auf Seiten der Studierenden sein, oder aber die Angst vor einem überfordernden, bürokratischen Akt, die letztlich Studierende dazu verleitet andere Lösungen, etwa einen Nebenjob, anzustreben.
Da wir der festen Überzeugung sind, dass es der Job von Studierenden ist sich um ihr Studium zu kümmern und eben nicht jobben oder sich um Kreditfinanzierungen zu bemühen zu müssen oder sich dem Wohlwollen ihrer Eltern auszusetzen, was durchaus zu schwierigen und psychisch belastenden Situationen führen kann, setzen wir uns für das elternunabhängig, bedarfsgerechte BaföG für alle Studierenden ein.
Das eine sind aber die rechtlichen Rahmenbedingungen, Höhe von Regelsätzen und ähnliches, das andere ist der Vollzug, der möglich reibungslos und bürokratiearm verlaufen sollte. Wir wollen daher den BAföG-Vollzug in Mecklenburg-Vorpommern dauerhaft und auskömmlich finanzieren. Die Studierendenwerke dürfen nicht in die Situation geraten, steigende Anforderungen mit immer weniger Personal und Ressourcen bewältigen zu müssen. Unser Ziel sind ausreichend ausgestattete BAföG-Ämter mit verlässlichen Personalstrukturen, guten Arbeitsbedingungen und einer angemessenen Bezahlung. Nur so können Anträge zeitnah bearbeitet und Studierende kompetent beraten werden.
Dabei gilt für uns das Prinzip: Neue gesetzliche Anforderungen müssen auch finanziert werden. Wenn der Bund das BAföG verändert und dadurch zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht, darf dieser nicht bei den Ländern und letztlich bei den Studierendenwerken hängen bleiben. Der Bund muss den durch seine Gesetzgebung verursachten Vollzugsaufwand vollständig kompensieren. Hier schließen wir uns der Forderung des Deutschen Studierendenwerk an, das mit Blick auf die aktuelle BAföG-Novelle eine entsprechende Erstattung des zusätzlichen Aufwands fordert.
Gleichzeitig wollen wir den Vollzug grundlegend vereinfachen. Das BAföG ist über Jahrzehnte immer komplizierter geworden. Für Studierende bedeutet das häufig, zahlreiche Nachweise zusammenzutragen und bei jeder Weiterförderung erneut Angaben zu machen. Für die Beschäftigten in den Ämtern bedeutet es zusätzliche Prüf- und Rückfragearbeit. Digitalisierung allein löst dieses Problem nicht. Wir brauchen deshalb eine Vereinfachung des Gesetzes und anschließend eine konsequente Digitalisierung des gesamten Verfahrens.
Dazu gehört für uns die Einführung einer BAföG-E-Akte in Mecklenburg-Vorpommern, orientiert am Vorbild Baden-Württembergs. Darüber hinaus müssen aber alle Prozessschritte digital ineinandergreifen: Antragstellung, Nachreichung von Unterlagen, Kommunikation mit dem Amt, Bearbeitungsstand, Bescheid und Weiterförderungsantrag. Das Deutsche Studierendenwerk fordert zu Recht eine bundesweit einheitliche Digitalisierung einschließlich E-Akte, E-Bescheid und digitaler Kommunikation.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist das „Once-Only“-Prinzip: Studierende sollten nicht immer wieder Daten und Nachweise einreichen müssen, die dem Staat bereits vorliegen. Wo dies datenschutzkonform möglich ist, sollten beispielsweise Immatrikulations- oder Steuerdaten zwischen den zuständigen Stellen automatisiert und sicher abgeglichen werden können. Das würde nicht nur Studierende entlasten, sondern auch die Beschäftigten in den BAföG-Ämtern von vermeidbarer Bürokratie befreien.
Unabhängig von der notwendigen Reform des BAföG auf Bundesebene muss der BAföG-Vollzug in Mecklenburg-Vorpommern personell, technisch und finanziell so ausgestattet sein, dass Anträge zügig und zuverlässig bearbeitet werden können. Die Studierendenwerke dürfen mit den Kosten des BAföG-Vollzugs nicht allein gelassen werden. Das Land muss eine auskömmliche Finanzierung der hierfür notwendigen Personal-, Sach- und Digitalisierungskosten gewährleisten.
Die Bundesausbildungsförderung ist eine große Errungenschaft des deutschen Sozialstaates, dennoch muss man feststellen, dass strukturelle Trägheit und eine systematische Bereitschaftslosigkeit zu einer auskömmlichen Förderung vor allem über die Jahre dazu geführt haben, dass die Förderung zu bürokratisch, kompliziert und zu selektiv wurde. Heute ist der Stand der Empfänger sehr niedrig, obwohl die materielle Not von Studierenden seit Jahren wächst.
Wir kritisieren die ausbleibenden Erhöhungen und fordern ein bedarfsdeckendes BAföG, das deutlich mehr Studierenden offensteht und niemanden aufgrund unrealistischer Einkommens- oder Bedarfsgrenzen vom Studium ausschließt. Selbst mit einem Nebenjob ist die Finanzierung des Studiums für viele Studierende ohne staatliche Förderung kaum noch möglich. Mit diesem systemischen Versagen verspielt Deutschland seine Zukunft.
Das BAföG soll einfacher und unbürokratischer zugänglich werden. Auch müssen die Förderbeträge und Freibeträge regelmäßig angepasst werden, um mit den realen Teuerungen von Wohnraum, Energie und Lebensmittelkosten mitzuhalten. Die Bearbeitungszeiten müssen deutlich verkürzt und die Verfahren konsequent digitalisiert werden.
Unser Ziel muss sein, dass die Entscheidung für ein Studium nicht vom Einkommen der Eltern oder vom eigenen finanziellen Polster abhängt und Studierende nicht gezwungen sind, ihr Studium durch immer mehr Erwerbsarbeit oder zusätzliche Verschuldung zu finanzieren.
Auch die Förderdauer muss den tatsächlichen Lebens- und Studienrealitäten Rechnung tragen. Wer neben dem Studium arbeiten muss, notwendige Praktika absolviert oder aus anderen nachvollziehbaren Gründen länger studiert, darf nicht plötzlich ohne soziale Absicherung dastehen. Entscheidend sind für uns planbare Studienverläufe und soziale Sicherheit statt zusätzlicher finanzieller Hürden.
Das BAföG ist eines der wichtigsten Instrumente für Bildungsgerechtigkeit. Ein Studium darf nicht davon abhängen, ob die Eltern es finanzieren können. Deshalb wollen wir uns auf Bundesebene für eine grundlegende Reform hin zu einem stärkeren elternunabhängigen BAföG einsetzen. Die Bedarfssätze und Freibeträge müssen regelmäßig an die tatsächliche Entwicklung von Lebenshaltungskosten und Mieten angepasst werden. Gleichzeitig müssen Antragstellung und Bewilligung deutlich einfacher, digitaler und schneller werden.
Mecklenburg-Vorpommern trägt Verantwortung dafür, dass der BAföG-Vollzug funktioniert. Die Studierendenwerke brauchen dafür ausreichend Personal und eine verlässliche Finanzierung durch das Land. Wenn der Bund Leistungen verbessert oder neue Aufgaben hinzukommen, muss auch sichergestellt sein, dass die zuständigen Stellen diese zeitnah bearbeiten können.
Unser Ziel ist ein BAföG, das wieder deutlich mehr Studierende erreicht und ihnen tatsächlich ermöglicht, sich auf ihr Studium zu konzentrieren, statt ihren Lebensunterhalt durch immer mehr Erwerbsarbeit finanzieren zu müssen.