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12.12.2023
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Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz im Studierendenwerk Greifswald eingerichtet

In Deutschland ist am 2. Juli 2023 das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz –HinSchG-) in Kraft getreten.

Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Ein solches Hinweisgebersystem soll die Meldung verschiedenster Missstände durch Beschäftigte, aber auch durch andere Personen ermöglichen, die mit unserer Einrichtung verbunden sind.

Gleichzeitig sollen die Hinweisgebenden durch dieses Gesetz vor negativen Folgen geschützt werden, die möglicherweise mit getätigten Meldungen zusammenhängen könnten.

In § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes sind mögliche Tatbestände aufgeführt, die für eine Meldung nach diesem Gesetz in Frage kommen, u.a.:

  • Verstöße, die straf- oder bußgeldbewehrt sind,
  • gegen Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder oder gegen unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union verstoßen;
  • dann auch Vorgänge, die Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Verbraucherrechte und -schutz, den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation, den Schutz personenbezogener Daten oder auch das Vergaberecht betreffen.

Meldestelle des Studierendenwerkes Greifswald

Ansprechpartner: Dr. Christian Krüger

E-Mail: HinSchG-Meldestellestw-greifswaldde
Telefon: 03834 46 190 99
Persönlich: Büro 2.05; 2. OG, Verwaltungssitz, Bahnhofstr. 44 b, 17489 Greifswald

Die Meldestellen von Unternehmen müssen die Vertraulichkeit der involvierten Personen schützen. Dies betrifft zunächst die Hinweisgebenden selbst als auch Personen, die Gegenstand einer Meldung sind.
Ausnahmen von diesem Vertraulichkeitsprinzip kann es u.a. bei der Beteiligung von Strafverfolgungsbehörden geben, wenn zum Beispiel Hinweisgebende bewusst gelogen haben.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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