Kulturausschuss
Gemäß § 2 StudWG-MV obliegt den Studierendenwerken im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden.
Das Studierendenwerk hat sich daher zum Ziel gesetzt, die kulturelle und soziale Betätigung der Studierenden durch finanzielle Unterstützung im Sinne einer Ausfall- und Fehlbedarfsfinanzierung zu ermöglichen, zu stärken und weiter auszubauen. Hierfür wurde durch den damaligen Verwaltungsrat des Studierendenwerkesim Jahr 2010 der Kulturausschuss eingerichtet, der seitdem gemäß Förderrichtlinie über Anträge zur kulturellen und sozialen Förderung Studierender entscheidet.
Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit einer Förderung und Tipps für Antragsteller/innen sind im Punkt Förderung zusammengefasst.
Kulturelle und soziale Förderung
Zur Förderung kultureller und sozialer Belange der Studierenden wird ein Anteil von 2,50 € des Studierendenbeitrages (83,00 €, ab dem WiSe 24/25 93,00 €) zweckgebunden eingesetzt.
Wer wird gefördert?
Unterstützt werden ausschließlich Vereinigungen und Körperschaften, die eine erlaubte und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Vereinigungen und Körperschaften, die mehrheitlich aus Mitgliedern der Studierendenschaften der Universität Greifswald, der Hochschule Neubrandenburg oder der Hochschule Stralsund bestehen, sind bevorzugt zu fördern. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für Studierende mit Kind und behinderte Studierende, die studentischen Medien sowie ausländische Studierende.
Tipp: Der Förderungsgrundsatz lautet: "Von Studierenden für Studierende". Sie sollten also vor Antragstellung zunächst klären, ob das, was Sie planen, sich grundsätzlich an alle Studierenden Ihres Hochschulstandortes richtet oder ob eine Förderung nur einigen wenigen oder einem spezifischen Personenkreis zugutekommen würde. Denn nur, wenn das, was Sie vorhaben, grundsätzlich allen Studierenden "offen steht", ist eine Förderung möglich.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass
- ein kultureller oder sozialer Zweck verfolgt wird, der den Studierenden der o.g. Studierendenschaften zugutekommt und
- die Gesamtfinanzierung gesichert ist
- und der Antrag auf Förderung einschließlich Finanzierungsplan vor Veranstaltungs-/ Projektdurchführung im Studierendenwerk eingegangen ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung des Studierendenwerkes soll 75 Prozent der Gesamtfinanzierung nicht übersteigen. Die maximale Förderungssumme innerhalb eines Jahres beträgt 5.000 €. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.
Wie ist die Förderung zu beantragen?
Es besteht Antragserfordernis. Es kann nur über vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge entschieden werden, die neben der Veranstaltungs-/ Projektbeschreibung auch einen Finanzplan enthalten, in dem ein Fehlbedarf ausgewiesen wird. Bei der Fehlbedarfskalkulation sind geplante Einnahmen und Ausgaben möglichst realistisch zu prognostizieren, wobei der ungünstigste anzunehmende Fall in Betracht zu ziehen sein sollte.
Welche Verpflichtungen bestehen bei einer finanziellen Förderung?
Durch das Studierendenwerk geförderte Veranstaltungen und Projekte sind durch den/die Antragsteller/innen hochschulöffentlich bekannt zu geben. Das Studierendenwerk ist in geeigneter Weise als Förderer zu benennen. Für das Werben mit Plakaten und Flyern im Studierendenwerk sind die Hinweise zum Plakatieren und Flyern in Mensen und Cafeterien zu beachten.
Innerhalb von maximal 6 Wochen nach Veranstaltungs-/ Projektende ist der Fehlbedarf durch Einreichen einer Gesamtabrechnung nachzuweisen. In der Gesamtabrechnung sind sämtliche Kostenpositionen sowie Einnahmen durch geeignete Belege auszuweisen.
Wo ist Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten?
Kulturausschuss
Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Kulturausschuss. Die Mitglieder des Kulturausschusses werden jährlich gewählt. Der Ausschuss besteht aus drei studentischen Vertreter/innen und zwei Mitarbeiter/innen des Studierendenwerkes.
Mitglieder des Kulturausschusses
- Tom Liebschner (Studentisches Mitglied, Universität Greifswald)
- Aliya Mironova (Stellvertretendes studentisches Mitglied, Universität Greifswald)
- Hannes Brendler (Studentisches Mitglied, Hochschule Neubrandenburg)
- Michel Krüger (Stellvertretendes studentisches Mitglied, Hochschule Neubrandenburg)
- Lena Miethe (Studentisches Mitglied, Hochschule Stralsund)
- Kerstin Schmittendorf (Studierendenwerk Greifswald)
- Sophie Rackow (Studierendenwerk Greifswald)
Sitzungstermine
- 06. August 2024
- 10. September 2024
- 07. Oktober 2024
- 05. November 2024
- 03. Dezember 2024
- 07. Januar 2025
- 03. Februar 2025
- 04. März 2025
- 08. April 2025
- 05. Mai 2025
Bei Fragen zur Förderung oder Rückfragen nach erfolgter Antragstellung können Sie die Mitglieder des Kulturausschusses unter dem E-Mail-Verteiler erreichen. Auf diesem Weg können Sie im Bedarfsfall neben dem Postweg auch fehlende Unterlagen nachreichen.
E-Mail an den Kulturausschuss schreiben