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Kinderbetreuung

Allgemeine Informationen zur Kinderbetreuung

Zuständig für die Aufnahme des Kindes in eine Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) sowie für die Tagespflege (Tagesmutter) ist das Jugendamt der jeweiligen Kommune, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Die Zugangsvoraussetzungen und der Bedarf werden dort geprüft.

Studierende mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Erstattung der Elternbeiträge stellen.

Informationsmaterial und weitere Beratung zu den Betreuungsformen erhalten Sie bei den Jugendämtern.

Kinderbetreuung in Greifswald

Kita Campuskinder

Die Kindertagesstätte ist die erste Kita des Studierendenwerkes Greifswald. Mit der Kita möchte das Studierendenwerk in erster Linie den Studierenden und den Mitarbeitern der Greifswalder Universität das Studieren bzw. Arbeiten mit Kind/ern erleichtern.

Zur Kita Campuskinder

Kinderbetreuung in Neubrandenburg

Alle wichtigen Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie über das 

Familienportal der Hochschule Neubrandenburg

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Kinderbetreuung in Stralsund

In der Hansestadt Stralsund gibt es ausreichend Plätze für die Regelbetreuung von Kindern. Auf der Familien-Webplattform der Hochschule Stralsund findet man vielseitige Informationen zu Betreuungseinrichtungen (Kita-Liste, Kita-Plan, Adressen, Ansprechpartner, flexible Betreuungsangebote).