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Kulturförderung

Gemäß § 2 StudWG-MV obliegt den Studierendenwerken im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden.

Das Studierendenwerk hat sich daher zum Ziel gesetzt, die kulturelle und soziale Betätigung der Studierenden durch finanzielle Unterstützung im Sinne einer Ausfall- und Fehlbedarfsfinanzierung zu ermöglichen, zu stärken und weiter auszubauen. Hierfür wurde durch den damaligen Verwaltungsrat des Studierendenwerkes im Jahr 2010 der Kulturausschuss eingerichtet, der seitdem gemäß Förderrichtlinie über Anträge zur kulturellen und sozialen Förderung Studierender entscheidet.

Kulturelle und soziale Förderung

Zur Förderung kultureller und sozialer Belange der Studierenden wird ein Anteil von 2,50 € des Semesterbeitrages (83,00 €, ab dem WiSe 24/25 93,00 €) zweckgebunden eingesetzt.

Kulturausschuss

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Kulturausschuss. Die Mitglieder des Kulturausschusses werden jährlich gewählt. Der Ausschuss besteht aus drei studentischen Vertreter/innen und zwei Mitarbeiter/innen des Studierendenwerkes.

Mitglieder des Kulturausschusses

  • Tom Liebschner (Studentisches Mitglied, Universität Greifswald)
  • Aliya Mironova (Stellvertretendes studentisches Mitglied, Universität Greifswald)
  • Hannes Brendler (Studentisches Mitglied, Hochschule Neubrandenburg)
  • Michel Krüger (Stellvertretendes studentisches Mitglied, Hochschule Neubrandenburg)
  • Lena Miethe (Studentisches Mitglied, Hochschule Stralsund)
  • Kerstin Schmittendorf (Studierendenwerk Greifswald)
  • Sophie Rackow (Studierendenwerk Greifswald)

Geschäftsordnung Kulturausschuss

Tipp: Bei Fragen zur Förderung oder Rückfragen nach erfolgter Antragstellung können Sie die Mitglieder des Kulturausschusses unter dem Verteiler kulturausschussstw-greifswaldde erreichen.
 Auf diesem Weg können Sie im Bedarfsfall neben dem Postweg auch fehlende Unterlagen nachreichen.

Sitzungstermine

  • 06. August 2024
  • 10. September 2024
  • 07. Oktober 2024
  • 05. November 2024
  • 03. Dezember 2024
  • 07. Januar 2025
  • 03. Februar 2025
  • 04. März 2025
  • 08. April 2025
  • 05. Mai 2025