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Kulturförderung

Gemäß § 2 StudWG-MV obliegt den Studierendenwerken im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden.

Das Studierendenwerk hat sich daher zum Ziel gesetzt, die kulturelle und soziale Betätigung der Studierenden durch finanzielle Unterstützung im Sinne einer Ausfall- und Fehlbedarfsfinanzierung zu ermöglichen, zu stärken und weiter auszubauen. Hierfür wurde durch den damaligen Verwaltungsrat des Studierendenwerkesim Jahr 2010 der Kulturausschuss eingerichtet, der seitdem gemäß Förderrichtlinie über Anträge zur kulturellen und sozialen Förderung Studierender entscheidet.

Kulturelle und soziale Förderung

Zur Förderung kultureller und sozialer Belange der Studierenden wird ein Anteil von 2,50 € des Semesterbeitrages (ab SoSe 2023 83,00 €) zweckgebunden eingesetzt.

Derzeit ist leider keine Förderung kultureller und sozialer Projekte möglich.

Kulturausschuss

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Kulturausschuss. Die Mitglieder des Kulturausschusses werden jährlich gewählt. Der Ausschuss besteht aus drei studentischen Vertreter/innen und zwei Mitarbeiter/innen des Studierendenwerkes.

Mitglieder des Kulturausschusses

  • Niclas Lenhardt (Studentisches Mitglied, Universität Greifswald)
  • Dominic Henning
  • Konrad Bossmann (Studentisches Mitglied, Hochschule Neubrandenburg)
  • Kerstin Schmittendorf (Studierendenwerk Greifswald)
  • N.N. (Studierendenwerk Greifswald)
  • Esther Erwin (Stellvertretendes studentisches Mitglied, Universität Greifswald)

Geschäftsordnung Kulturausschuss

Tipp: Bei Fragen zur Förderung oder Rückfragen nach erfolgter Antragstellung können Sie die Mitglieder des Kulturausschusses unter dem Verteiler kulturausschussstw-greifswaldde erreichen.
 Auf diesem Weg können Sie im Bedarfsfall neben dem Postweg auch fehlende Unterlagen nachreichen.