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Arbeitsgenehmigung

Kann ich in Deutschland während des Studiums arbeiten?

Studierende aus EU-Ländern können nach den gleichen Bedingungen arbeiten wie deutsche Studierende.

Studierende aus Nicht-EU-Ländern dürfen maximal 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten. Diese Tätigkeit ist dann zustimmungsfrei (man benötigt keine Arbeitserlaubnis). Für eine Tätigkeit mit mehr als 120 Tagen Arbeitszeit im Jahr benötigt man eine Sondergenehmigung.

In allen Fragen zur Erwerbstätigkeit während des Studiums stehen Ihnen die Sozialberatung des Studierendenwerkes Greifswald sowie die Ausländerbehörden der Städte Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg als Ansprechpartner zur Verfügung.