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Widerspruchsverfahren

Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines BAföG-Bescheides haben, können Sie sich an Ihre/n BAföG-Sachbearbeiter*in wenden und sich den Bescheid erläutern lassen. Bei dieser Gelegenheit wird der Bescheid geprüft. Lässt sich keine Einigung erzielen, ermöglicht das Widerspruchsverfahren eine Überprüfung des Bescheides.

Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der in der Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Bescheid genannten Frist eingelegt werden.

Im Widerspruchsverfahren wird der Bescheid erneut auf seine Rechtmäßigkeit geprüft. Die Widersprüche werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Das Widerspruchsverfahren endet mit einer schriftlichen Entscheidung. Dies kann ein Abhilfebescheid sein, wenn Sie Recht bekommen, oder ein Widerspruchsbescheid, wenn Sie ganz oder teilweise kein Recht bekommen. Gegen einen Widerspruchsbescheid können Sie fristgebunden Klage beim Verwaltungsgericht Greifswald erheben.

Kontakt zur Widerspruchstelle