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Vergünstigungen

Vergünstigungen für Studierende

Die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

Befreiungen von der Rundfunkgebührenpflicht werden ausschließlich auf Antrag gewährt.

Der Rundfunkbeitrag wird pauschal pro Wohnung erhoben, dies gilt auch für in sich abgeschlossene Wohngemeinschaften. Eine Befreiung ist nur für Studierende als Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) möglich, die nicht bei den Eltern leben. Die Befreiung muss direkt beim ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice beantragt werden. Infos zu Befreiungsmöglichkeiten unter www.rundfunkbeitrag.de

International Students Identity Card

In vielen Ländern verschafft der international anerkannte Studierendenausweis ISIC - International Students Identity Card, einige Vorteile. Mehr Infos zu notwendigen Unterlagen und Adressen zur Ausstellung des Ausweises auf der Homepage von ISIC www.isic.de

KUS:  Kultur- und Sozialausweis (nur für Studierende in Greifswald)

Studierende in Greifswald, die ihren Hauptwohnsitz in Greifswald gemeldet haben, können den Kultur- und Sozialpass (KUS) beantragen. Mit diesen Pass erhält man Vergünstigungen z.B. beim Kauf von Busfahrkarten, bei der Stadtbibliothek, im Theater Vorpommern, im Pommerschen Landesmuseum und im Freizeitbad. Sehen Sie bitte auch den Kultur- und Sozialausweis auf www.greifswald.de

Weitere Informationen und Anträge gibt es beim Amt für Jugend, Soziales und Familie in Greifswald.

Mensa-Freitischkarte

Trotz BAföG und Wohngeld gibt es Studierende, die am Rande des Existenzminimums leben. In Zusammenarbeit von Allgemeinem Studierendenausschuss (AStA) und Studierendenwerk wurde ein Freitischkartenmodell zur Unterstützung entwickelt. Dieses soll finanziell schlechter gestellten Studierenden in Greifswald, Neubrandenburg und Stralsund ein warmes Essen in der Mensa ermöglichen.
Bedürftige Studierende können sich mit einem 50 €-Guthaben auf der Mensa-Karte unterstützen lassen.

Um die Bedürftigkeit nachzuweisen, sind der Wohngeldbescheid oder in Ausnahmefällen andere aussagekräftige Dokumente dem Antrag beizufügen.

Den Antrag für eine Freitischkarte stellt man bei der Sozialberatung des Studierendenwerkes Greifswald.

Kindertellerkarte

Studierende mit Kind sind oft nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell stärker belastet als ihre Kommilitonen ohne Kind. Als kleinen Beitrag zur Entlastung Studierender mit Kindern bietet das Studierendenwerk Greifswald in allen seinen Mensen den sogenannten Kinderteller an. Dies sind kostenlose Mahlzeiten für Kinder von Studierenden bis zum vollendeten 11. Lebensjahr.

Anträge auf eine Kindertellerkarte können bei Vorlage des Studierendenausweises, des Personalausweises und der Geburtsurkunde in der Sozialberatung Greifswald, Neubrandenburg oder Stralsund gestellt werden. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass es sich um die eigenen Kinder von Studierenden der Greifswalder Universität, der Hochschule Neubrandenburg oder der Hochschule Stralsund handelt.

Weitere Informationen zur Antragstellung und den genauen Bedingungen sind in den Sozialberatungen Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg zu erfahren.