Jobben und Studieren
Studierende können in folgender Formen eine Beschäftigung neben ihrem Studium ausüben:
- Geringfügige Beschäftigung (450 € - Job)
- Mehr als geringfügige Beschäftigung
- Jobben während der Semesterferien
- Arbeiten als Selbständiger/ Freiberufler
In Abhängigkeit von der Art und dem Umfang der Beschäftigung neben dem Studium ergeben sich unterschiedliche Regelungen und Beitragshöhen bezüglich der
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung und
- Steuern
Ausführliche Informationen zu den einzelnen Beschäftigungsformen und den Regelungen für Studierende erhalten Sie auf der Internetseite des Deutschen Studentenwerkes (DSW)
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Sozialberatung des Studierendenwerkes Greifswald.