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Moving in & moving out

Moving in

Inhalte zum Thema "Einzug" werden demnächst hier zu finden sein.

Moving out

Organisatorisches für den Auszug

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das heißt, wenn Sie das Mietverhältnis beenden möchten, müssen Sie spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats Ihren Mietvertrag kündigen. Es gibt eine Ausnahme: Zum Ende des Winter- bzw. Sommersemesters kann der Mieter jeweils mit einer zweimonatigen Frist kündigen. Bei Unklarheiten zum Kündigungszeitraum wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Studentisches Wohnen.

Vorabnahme

Vor der Rückgabe der Mietsache vereinbaren Sie einen Termin für eine Vorabnahme mit dem Hausmeister oder einem Vertreter des Studierendenwerks. Die Vorabnahme dient der gemeinsamen Besichtigung der Mietsache mit dem Ziel, dem Mieter die Möglichkeit einzuräumen, festgestellte Mängel und Schäden auf seine Kosten durch eine geeignete Fachfirma oder in fachgerechter Eigenleistung bis spätestens zum Ende der Mietzeit/Rückgabe der Mietsache beseitigen zu lassen bzw. zu beseitigen. Die bei der Vorabnahme festgestellten Mängel oder Schäden werden in einem Protokoll festgehalten. Die protokollierten Mängel und Schäden hat der Mieter bis zum vereinbarten Rückgabetermin zu beseitigen. Sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erfolgt die Beseitigung durch den Vermieter oder durch eine von ihm beauftragte Fachfirma (Allgemeine Mietbedingungen §8 Abs.4). Das Studierendenwerk möchte den MieterInnen mit der Vorabnahme einen angemessenen Zeitraum ermöglichen, notwendige Schönheitsreparaturen bis zum Auszug selbstständig durchzuführen.

Übergabe Ihres Zimmers

Zur Übergabe Ihres Zimmers vereinbaren Sie mit dem Hausmeister (in Neubrandenburg mit der Wohnheimverwalterin) mindestens 1 Woche vor Auszug einen Termin (siehe auch § 8, Abs. 4 der Allgemeinen Mietbedingungen).

Sprechzeiten der Hausmeister sowie Telefonnummern

Bei einem ordnungsgemäßem Auszug erhalten Sie Ihre Kaution oder die nicht verrechneten Teile der Kaution 3 Monate nach Vertragsende zurück. Den Antrag auf Kaution füllen Sie bei Übergabe des Zimmers aus.

Bitte beachten Sie, dass Auszüge nur an Werktagen Montags – Freitags stattfinden. An Samstagen, Sonntagen sowie Feiertagen ist kein Auszug möglich.

Organisatorisches für den Auszug

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das heißt, wenn Sie das Mietverhältnis beenden möchten, müssen Sie spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats Ihren Mietvertrag kündigen. Es gibt eine Ausnahme: Zum Ende des Winter- bzw. Sommersemesters kann der Mieter jeweils mit einer zweimonatigen Frist kündigen. Bei Unklarheiten zum Kündigungszeitraum wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Studentisches Wohnen.

Vorabnahme

Vor der Rückgabe der Mietsache vereinbaren Sie einen Termin für eine Vorabnahme mit dem Hausmeister oder einem Vertreter des Studierendenwerks. Die Vorabnahme dient der gemeinsamen Besichtigung der Mietsache mit dem Ziel, dem Mieter die Möglichkeit einzuräumen, festgestellte Mängel und Schäden auf seine Kosten durch eine geeignete Fachfirma oder in fachgerechter Eigenleistung bis spätestens zum Ende der Mietzeit/Rückgabe der Mietsache beseitigen zu lassen bzw. zu beseitigen. Die bei der Vorabnahme festgestellten Mängel oder Schäden werden in einem Protokoll festgehalten. Die protokollierten Mängel und Schäden hat der Mieter bis zum vereinbarten Rückgabetermin zu beseitigen. Sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erfolgt die Beseitigung durch den Vermieter oder durch eine von ihm beauftragte Fachfirma (Allgemeine Mietbedingungen §8 Abs.4). Das Studierendenwerk möchte den MieterInnen mit der Vorabnahme einen angemessenen Zeitraum ermöglichen, notwendige Schönheitsreparaturen bis zum Auszug selbstständig durchzuführen.

Übergabe Ihres Zimmers

Zur Übergabe Ihres Zimmers vereinbaren Sie mit dem Hausmeister (in Neubrandenburg mit der Wohnheimverwalterin) mindestens 1 Woche vor Auszug einen Termin (siehe auch § 8, Abs. 4 der Allgemeinen Mietbedingungen).

Sprechzeiten der Hausmeister sowie Telefonnummern

Bei einem ordnungsgemäßem Auszug erhalten Sie Ihre Kaution oder die nicht verrechneten Teile der Kaution 3 Monate nach Vertragsende zurück. Den Antrag auf Kaution füllen Sie bei Übergabe des Zimmers aus.

Bitte beachten Sie, dass Auszüge nur an Werktagen Montags – Freitags stattfinden. An Samstagen, Sonntagen sowie Feiertagen ist kein Auszug möglich.

Organisatorisches für den Auszug

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Das heißt, wenn Sie das Mietverhältnis beenden möchten, müssen Sie spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ende des übernächsten Monats Ihren Mietvertrag kündigen. Es gibt eine Ausnahme: Zum Ende des Winter- bzw. Sommersemesters kann der Mieter jeweils mit einer zweimonatigen Frist kündigen. Bei Unklarheiten zum Kündigungszeitraum wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter der Abteilung Studentisches Wohnen.

Vorabnahme

Vor der Rückgabe der Mietsache vereinbaren Sie einen Termin für eine Vorabnahme mit dem Hausmeister oder einem Vertreter des Studierendenwerks. Die Vorabnahme dient der gemeinsamen Besichtigung der Mietsache mit dem Ziel, dem Mieter die Möglichkeit einzuräumen, festgestellte Mängel und Schäden auf seine Kosten durch eine geeignete Fachfirma oder in fachgerechter Eigenleistung bis spätestens zum Ende der Mietzeit/Rückgabe der Mietsache beseitigen zu lassen bzw. zu beseitigen. Die bei der Vorabnahme festgestellten Mängel oder Schäden werden in einem Protokoll festgehalten. Die protokollierten Mängel und Schäden hat der Mieter bis zum vereinbarten Rückgabetermin zu beseitigen. Sofern er dieser Verpflichtung nicht nachkommt, erfolgt die Beseitigung durch den Vermieter oder durch eine von ihm beauftragte Fachfirma (Allgemeine Mietbedingungen §8 Abs.4). Das Studierendenwerk möchte den MieterInnen mit der Vorabnahme einen angemessenen Zeitraum ermöglichen, notwendige Schönheitsreparaturen bis zum Auszug selbstständig durchzuführen.

Übergabe Ihres Zimmers

Zur Übergabe Ihres Zimmers vereinbaren Sie mit dem Hausmeister (in Neubrandenburg mit der Wohnheimverwalterin) mindestens 1 Woche vor Auszug einen Termin (siehe auch § 8, Abs. 4 der Allgemeinen Mietbedingungen).

Sprechzeiten der Hausmeister sowie Telefonnummern

Bei einem ordnungsgemäßem Auszug erhalten Sie Ihre Kaution oder die nicht verrechneten Teile der Kaution 3 Monate nach Vertragsende zurück. Den Antrag auf Kaution füllen Sie bei Übergabe des Zimmers aus.

Bitte beachten Sie, dass Auszüge nur an Werktagen Montags – Freitags stattfinden. An Samstagen, Sonntagen sowie Feiertagen ist kein Auszug möglich.

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