Übersicht der Formblätter
Formblatt Erläuterung | Wozu wird es benötigt? |
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Formblatt 01 Antrag auf Ausbildungsförderung | Erstantrag (Wiederholungsantrag siehe Formblatt 9) |
Formblatt 02 Bescheinigung nach § 9 BAföG | Erst- und Wiederholungsantrag Bitte drucken Sie die Bescheinigung nach § 9 BAföG, Formblatt 2 im Selbstbedienungsportal der Universität Greifswald bzw. der Hochschulen Neubrandenburg und Stralsund selbst aus. Zur Erstantragstellung können Sie zunächst die vorläufige Immatrikulationsbescheinigung vorlegen und Formblatt 2 später nachreichen. |
Formblatt 03 Einkommenserklärung des Ehegatten/ eingetragenen Lebenspartners, des Vaters, der Mutter | Erst- und Wiederholungsantrag Erzielen beide Eltern Einkünfte, ist jeweils eine Erklärung einzureichen (außer bei elternunabhängiger Förderung) |
Formblatt 04 Kinderbetreuungszuschlag | Sofern Sie Kinder haben und den Kinderbetreuungszuschlag erhalten möchten, füllen Sie dieses Formblatt bitte zu jeder Antragstellung aus. |
Formblatt 05 Leistungsnachweis | spätestens zur Antragstellung ab dem 5. Fachsemester erforderlich, auch bereits nach dem 3. Fachsemester möglich |
Formblatt 06 Auslands-BAföG | zur Beantragung von Auslands-BAföG Bitte beachten Sie die speziellen Zuständigkeitsregelungen. |
Formblatt 07 Aktualisierungsantrag | bei jedem Aktualisierungsantrag (dieser kann gestellt werden, wenn die Eltern bzw. ein Elternteil aktuell weniger Einkommen erzielen als im vorletzten Jahr) |
Formblatt 08 Vorausleistungen | nur bei Antrag auf Vorausleistungen |
Formblatt 09 Wiederholungsantrag | für den neuen Antrag, wenn Sie bereits früher einen Antrag auf Formblatt 1 gestellt hatten |
Zum Formblatt 3 sind die Einkommensunterlagen der Eltern des vorletzten Kalenderjahres einzureichen (Steuerbescheid, Nachweis Lohnersatzleistungen, Rentenbescheid).
Sollten Sie während des Studiums nicht bei den Eltern wohnen, ist außerdem eine Kopie des Mietvertrages einzureichen.