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Infos für Neubewerber*innen

Zum Wohnheimantrag

Wie bekomme ich einen Wohnheimplatz?

Zuständig für die Zimmervergabe in den Wohnheimen ist die Abteilung Studentisches Wohnen mit ihrem Sitz in 17489 Greifswald, Bahnhofstraße 44 b sowie ihre jeweiligen Geschäftstellen in Neubrandenburg und Stralsund.

Voraussetzung

Wohnberechtigt in den vom Studierendenwerk Greifswald verwalteten Studierendenwohnheimen sind ordentliche Studierende der Universität Greifswald sowie der Hochschulen Neubrandenburg und Stralsund. Ebenfalls wohnberechtigt sind Studierende anderer Hochschulen, die als Gast- oder Nebenhörer eingeschrieben sind.

Die Vergabe der Wohnheimplätze erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag kann auch ohne Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung bzw. Zulassung erfolgen. Mit der Antragsstellung ist keine Wohnheimplatzgarantie verbunden. Über die "Erfolgschancen" bei der Vergabe der Wohnheimplätze entscheidet zum einen die Anzahl der freien Wohnheimplätze zum Semesterbeginn und zum anderen das Bewerbungsdatum. Studierende mit Behinderungen sowie Studierende mit Kind werden bevorzugt in einem Wohnheim aufgenommen.

Zum Wohnheimantrag

Für den Einzug in die erste eigene "Bleibe" haben wir einige hilfreiche Dinge in einer Checkliste zusammen gestellt.

Checkliste | PDF