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Aufgaben & Organisation

Gesetzliche Grundlagen

Das Studierendenwerk Greifswald ist Mitglied im Deutschen Studierendenwerk (DSW) und im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV), Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Im Folgenden finden Sie die Grundlagen, auf denen das Studierendenwerk Greifswald arbeitet.

Gesetz über die Studierendenwerke im Land Mecklenburg-Vorpommern (Studierendenwerksgesetz – StudWG MV) vom 9.12.2015 mit Änderungen vom 23.04.2021

Verordnung über die Organisation, die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der Studierendenwerke (VOWR) vom 19.10.2017

Satzung des Studierendenwerkes Greifswald vom 20.2.2017

Beitragsordnung des Studierendenwerkes Greifswald vom 28.10.1999

Mit Änderungen vom 11.1.2001, 15.5.2003 und 2.11.2004 sowie den Änderungen der Beitragsordnung vom 9.9.2010, 20.3.2012, 9.4.2015, 1.6.2016, 18.1.2018, 10.10.2019, 02.12.2020, 29.12.2020 und 25.08.2022.

Unternehmensstruktur

Die Aufgaben der Organe des Studierendenwerkes sind im Studierendenwerksgesetz in § 8 für den Aufsichtsrat und in § 11 für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer festgelegt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist im StudWG M-V § 7 geregelt.

Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat entsprechend dem Studierendenwerksgesetz über die strategischen Ziele zu beschließen und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers. Der Aufsichtsrat kommt im Verlauf eines Geschäftsjahres zu mindestens vier Beratungen zusammen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates des Studierendenwerkes Greifswald bildet dabei die Grundlage der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrates. 

Mitglieder des Aufsichtsrates

Vorsitzender:
Felix Willer  

Stellvertretender Vorsitzender:
Dr. Stefan Fassbinder

Stellvertretender Vorsitzender:
Lukas Thiel

Studentische Mitglieder der Hochschuleinrichtungen

Universität Greifswald:
Hennis Herbst
Felix Willer

Hochschule Neubrandenburg:
Felix Brast

Hochschule Stralsund:
Lukas Thiel 

Weitere Mitglieder

Kanzlerin oder Kanzler einer Hochschule:
Dr. Juliane Huwe (Kanzlerin der Universität Greifswald) 

Mitglied aus der Kommunalverwaltung:
Dr. Stefan Fassbinder

Mitglieder mit einschlägigen Fachkenntnissen:
Alexander Wolf
Sybille Henkel 

Vorsitzende oder Vorsitzender des Personalrates des Studierendenwerkes (beratendes Mitglied):
Doreen Möde

Geschäftsführerin

Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer leitet das Studierendenwerk und führt die Geschäfte des Studierendenwerkes, soweit nicht der Aufsichtsrat zuständig ist. Sie (er) ist Vorgesetzte(r) der Beschäftigten des Studierendenwerkes und vertritt das Studierendenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich.

Geschäftsführerin des Studierendenwerkes Greifswald ist Dr. Cornelia Wolf-Körnert.
Stellvertretende Geschäftsführerin ist Ina Abel (Abteilungsleiterin Rechnungswesen/Controlling).

 

Meldestelle nach Hinweisgeberschutzgesetz

In Deutschland ist am 2. Juli 2023 das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (kurz: Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) in Kraft getreten.

Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Ein solches Hinweisgebersystem soll die Meldung verschiedenster Missstände durch Beschäftigte, aber auch durch andere Personen ermöglichen, die mit unserer Einrichtung verbunden sind.

Gleichzeitig sollen die Hinweisgebenden durch dieses Gesetz vor negativen Folgen geschützt werden, die möglicherweise mit getätigten Meldungen zusammenhängen könnten.