Die Aufgaben der Organe des Studierendenwerkes sind im Studierendenwerksgesetz in § 8 für den Aufsichtsrat und in § 11 für die Geschäftsführerin oder den Geschäftsführer festgelegt. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist im StudWG M-V § 7 geregelt.
Der Aufsichtsrat hat entsprechend dem Studierendenwerksgesetz über die strategischen Ziele zu beschließen und überwacht die Tätigkeit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers. Der Aufsichtsrat kommt im Verlauf eines Geschäftsjahres zu mindestens vier Beratungen zusammen. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates des Studierendenwerkes Greifswald bildet dabei die Grundlage der Organisation und Arbeitsweise des Aufsichtsrates.
Hinweis: Der Aufsichtsrat tagt am 02.09.2020 in einem Tagesordnungspunkt zur Beitragsordnung öffentlich. Zur Anmeldung und für mehr Informationen wenden Sie sich an: aufsichtsrat[at]stw-greifswald.de
Vorsitzender: Prof. Dr. Roman F. Oppermann
Stellvertretender Vorsitzender: N.N.
Stellvertretender Vorsitzender: Dr. Frank Schütte
Benjamin Bleis
Hannes Damm
Johannes Allgeier
Lea-Marie Hoyer
Dr. Frank Schütte
Dr. Stefan Fassbinder
Prof. Dr. Harald Wilde
Prof. Dr. Roman F. Oppermann
Doreen Möde
Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsführer leitet das Studierendenwerk und führt die Geschäfte des Studierendenwerkes, soweit nicht der Aufsichtsrat zuständig ist. Sie (er) ist Vorgesetzte(r) der Beschäftigten des Studierendenwerkes und vertritt das Studierendenwerk gerichtlich und rechtsgeschäftlich. Sie (er) ist dem Bildungsministerium gegenüber für die übertragenen Aufgaben nach § 4 StudWG M-V verantwortlich.
Geschäftsführerin des Studierendenwerkes ist Dr. Cornelia Wolf-Körnert.
Stellvertretende Geschäftsführerin ist Ina Abel (Abteilungsleiterin Rechnungswesen/Controlling).