Zuständig für die Aufnahme des Kindes in eine Kinderbetreuungseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) sowie für die Tagespflege (Tagesmutter) ist das Jugendamt der jeweiligen Kommune, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Die Zugangsvoraussetzungen und der Bedarf werden dort geprüft.
Studierende mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Erstattung der Elternbeiträge stellen.
Informationsmaterial und weitere Beratung zu den Betreuungsformen erhalten Sie bei den Jugendämtern.
Alle wichtigen Informationen zum Thema Kinderbetreuung finden Sie über das Familienportal der Hochschule Neubrandenburg.
In der Hansestadt Stralsund gibt es ausreichend Plätze für die Regelbetreuung von Kindern. Auf der Familien-Webplattform der Hochschule Stralsund findet man vielseitige Informationen zu Betreuungseinrichtungen (Kita-Liste, Kita-Plan, Adressen, Ansprechpartner, flexible Betreuungsangebote).