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Studierende mit Beeinträchtigung

Beratung & Unterstützung

Zu den Aufgaben der Hochschulen gehört nach § 2 Abs. 5 des Hochschulrahmengesetzes und den entsprechenden Gesetzen der Länder die Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse behinderter Studierender. Hieraus folgt, dass Studien- und Prüfungsordnungen so gestaltet sein müssen, dass auch Studierende mit Beeinträchtigung angemessene Bedingungen vorfinden.

Studienbewerber und Studierende mit Beeinträchtigungen sollten sich auf jeden Fall möglichst frühzeitig an die oder den Beauftragte/n für Behindertenfragen der eigenen Hochschule wenden, um über die Notwendigkeit, die Art und den Umfang eines Nachteilsausgleiches zu beraten und die Ansprüche durchzusetzen. Die Ausgestaltung der Ausgleichsmaßnahmen ist immer individuell zu regeln. Sie müssen beantragt werden. Mögliche Formen des Nachteilsausgleichs sind:

  • schriftliche Ergänzungen mündlicher Prüfungen für hörbehinderte Studierende oder Studierende mit Sprachbehinderungen
  • Zeitverlängerung für Hausarbeiten, Klausuren usw.
  • Verlängerung der Prüfungszeit, wenn Unterbrechungen der Prüfungsvorbereitungen wegen schlechten Gesundheitszustandes notwendig waren.

Weiterhin sind besondere finanzielle Regelungen für Studierende mit Beeinträchtigung u./o. chronischer Krankheit zu beachten: 

Ansprechpartner an den Hochschulen

Universität Greifswald

Dr. Ing. Frank Schulze
Orthopädie und orthopädische Chirurgie | Forschungsabteilung
Ferdinand-Sauerbruch-Straße
17489 Greifswald

Telefon: 03834 86 7075
E-Mail: studierenmithandicapuni-greifswaldde

Beauftragter für die Universität Greifswald

Hochschule Stralsund

Veronika Packebusch
Behindertenbeauftragte
Haus 1, Raum 202
Zur Schwedenschanze 15
18435 Stralsund

Telefon: 03831 456529
Fax: 03831 456640

E-Mail:  veronika.packebuschfh-stralsundde

Beauftragte an der Fachhochschule Stralsund

Hochschule Neubrandenburg

Britta Tammen
Raum 371 - Haus 1
Brodaer Str. 2
17033 Neubrandenburg

Telefon: 0395 56935511
E-Mail: tammenhs-nbde 

Beauftragte der Hochschule Neubrandenburg

Informationsveranstaltungen

Termine werden noch bekannt gegeben.

Finanzierung des allgemeinen Lebensunterhaltes

Finanzielle Eigenmittel oder BAföG

Auch für Studierende mit Beeinträchtigung und chronischen Krankheiten steht die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Studienfinanzierung an erster Stelle, wenn keine ausreichenden eigenen Mittel zur Verfügung stehen und das Einkommen oder Vermögen der Eltern bzw. des Ehegatten nicht ausreichen. Informieren Sie sich beim BAföG-Amt zu den Fragen rund um die Ausbildungsförderung.

Spezielle BAföG-Regelungen für Studierende mit Beeinträchtigungen

Die BAföG-Bestimmungen berücksichtigen durch

  • den Ansatz eines zusätzlichen Härtefreibetrages beim Elterneinkommen,
  • die Möglichkeit einer Verlängerung der Förderungshöchstdauer und
  • spezielle Rückzahlungsmodalitäten

die besondere Lage von behinderten Studierenden. Behinderungsbedingte Mehrausgaben während des Studiums finden bei der BAföG-Berechnung allerdings keine Berücksichtigung. Hier greift unter bestimmten Voraussetzungen das SGB XII. Zu den speziellen BAföG-Regelungen für Studierende mit Beeinträchtigung lassen Sie sich bei ihrem BAföG-Amt beraten.

Stipendien

Im Rahmen der Begabtenförderung kann ein Studium durch Stipendienmittel (teil-) finanziert werden. Die Modalitäten sind bei den Begabtenförderungswerken zu erfragen (Finanzierungsmöglichkeiten außer BAföG > Stipendien durch Stiftungen)

Stiftungen, die speziell Studierende mit Beeinträchtigung unterstützen

Dr. Willy Rebelein Stiftung 

Bauvereinstr. 10-12
90489 Nürnberg

Telefon: 0911 580740
Fax: 0911 5807410


Georg-Gottlob-Stiftung 

Daimlerstr. 10
45133 Essen

Telefon: 0201 420684
www.gottlob-stiftung.de 
 

Paul und Charlotte Kniese-Stiftung 

Hardenbergplatz 2
10623 Berlin

Telefon: 030 7959230
Fax: 030 7968600

Die Kniese-Stiftung arbeitet ausschließlich im Bereich der Blindenfürsorge.

Finanzierung des behindertenbedingten Zusatzbedarfes

Die Übernahme behinderungsbedingter Mehrkosten, die bislang unter bestimmten Voraussetzungen durch Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) finanziert wurden, wird ab Januar 2005 gemäß den Bestimmungen der Sozialgesetzbücher II und XII geregelt.

Die damit zusammenhängenden Veränderungen betreffen u.a. Studierende mit Beeinträchtigung, die auf Kostenübernahme des behinderungsbedingten Mehrbedarfes angewiesen sind. Im Einzelfall wird eine Beratung bei der Sozialberatung empfohlen.

Barrierefreies Wohnen

An allen drei Standorten Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg sind behindertengerechte Zimmer vorhanden.
 
 In Greifswald werden behindertengerechte Zimmer in folgenden Wohnheimen angeboten:

  • Fleischerwiese (4 behindertengerechte Wohnheimplätze)
  • Max-Kade-Haus in der Hans-Beimler Str. 9 (2 behindertengerechte Wohnheimplätze).

Studierende mit Beeinträchtigung werden bevorzugt in einem Wohnheim aufgenommen. Lassen Sie sich zu entsprechenden Wohnheimplätzen durch die Mitarbeiter der Abteilung Studentisches Wohnen beraten.