Navigation überspringen Englishw

Kulturausschuss

Gemäß § 2 StudWG-MV obliegt den Studierendenwerken im Zusammenwirken mit den Hochschulen die soziale, wirtschaftliche, gesundheitliche und kulturelle Förderung der Studierenden.

Das Studierendenwerk hat sich daher zum Ziel gesetzt, die kulturelle und soziale Betätigung der Studierenden durch finanzielle Unterstützung im Sinne einer Ausfall- und Fehlbedarfsfinanzierung zu ermöglichen, zu stärken und weiter auszubauen. Hierfür wurde durch den damaligen Verwaltungsrat des Studierendenwerkesim Jahr 2010 der Kulturausschuss eingerichtet, der seitdem gemäß Förderrichtlinie über Anträge zur kulturellen und sozialen Förderung Studierender entscheidet.

Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit einer Förderung und Tipps für Antragsteller/innen sind im Punkt Förderung zusammengefasst.

Vergaberichtlinien kulturelle Förderung | PDF

Antragsformular kulturelle Förderung | PDF

Kulturelle und soziale Förderung

Zur Förderung kultureller und sozialer Belange der Studierenden wird ein Anteil von 2,50 € des Studierendenbeitrages (83,00 €) zweckgebunden eingesetzt.

Eine Förderung kultureller und sozialer Projekte ist ab dem Wintersemester 2023/ 2024 wieder möglich.

Wer wird gefördert?

Unterstützt werden ausschließlich Vereinigungen und Körperschaften, die eine erlaubte und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit ausüben. Vereinigungen und Körperschaften, die mehrheitlich aus Mitgliedern der Studierendenschaften der Universität Greifswald, der Hochschule Neubrandenburg oder der Hochschule Stralsund bestehen, sind bevorzugt zu fördern. Gefördert werden insbesondere Maßnahmen für Studierende mit Kind und behinderte Studierende, die studentischen Medien sowie ausländische Studierende.

Tipp: Der Förderungsgrundsatz lautet: "Von Studierenden für Studierende". Sie sollten also vor Antragstellung zunächst klären, ob das, was Sie planen, sich grundsätzlich an alle Studierenden Ihres Hochschulstandortes richtet oder ob eine Förderung nur einigen wenigen oder einem spezifischen Personenkreis zugutekommen würde. Denn nur, wenn das, was Sie vorhaben, grundsätzlich allen Studierenden "offen steht", ist eine Förderung möglich.

Der Förderungsgrundsatz lautet: "Von Studierenden für Studierende". Sie sollten also vor Antragstellung zunächst klären, ob das, was Sie planen, sich grundsätzlich an alle Studierenden Ihres Hochschulstandortes richtet oder ob eine Förderung nur einigen wenigen oder einem spezifischen Personenkreis zugutekommen würde. Denn nur, wenn das, was Sie vorhaben, grundsätzlich allen Studierenden "offen steht", ist eine Förderung möglich.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass

  • ein kultureller oder sozialer Zweck verfolgt wird, der den Studierenden der o.g. Studierendenschaften zugutekommt und 
  • die Gesamtfinanzierung gesichert ist
  • und der Antrag auf Förderung einschließlich Finanzierungsplan vor Veranstaltungs-/ Projektdurchführung im Studierendenwerk eingegangen ist.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung des Studierendenwerkes soll 75 Prozent der Gesamtfinanzierung nicht übersteigen. Die maximale Förderungssumme innerhalb eines Jahres beträgt 5.000 €. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Fördermitteln besteht nicht.

Sie sollten bei Ihrer Planung beachten, dass die Auszahlung der Förderung erst nach dem Ende der Veranstaltung/ des Projektes durch Nachweis des Fehlbedarfes erfolgt. Eine Vorauszahlung ist in der Regel nicht möglich.

Wie ist die Förderung zu beantragen?

Es besteht Antragserfordernis. Es kann nur über vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge entschieden werden, die neben der Veranstaltungs-/ Projektbeschreibung auch einen Finanzplan enthalten, in dem ein Fehlbedarf ausgewiesen wird. Bei der Fehlbedarfskalkulation sind geplante Einnahmen und Ausgaben möglichst realistisch zu prognostizieren, wobei der ungünstigste anzunehmende Fall in Betracht zu ziehen sein sollte.

Welche Verpflichtungen bestehen bei einer finanziellen Förderung?

Durch das Studierendenwerk geförderte Veranstaltungen und Projekte sind durch den/die Antragsteller/innen hochschulöffentlich bekannt zu geben. Das Studierendenwerk ist in geeigneter Weise als Förderer zu benennen. Für das Werben mit Plakaten und Flyern im Studierendenwerk sind die Hinweise zum Plakatieren und Flyern in Mensen und Cafeterien zu beachten.

Innerhalb von maximal 6 Wochen nach Veranstaltungs-/ Projektende ist der Fehlbedarf durch Einreichen einer Gesamtabrechnung nachzuweisen. In der Gesamtabrechnung sind sämtliche Kostenpositionen sowie Einnahmen durch geeignete Belege auszuweisen.

Im Fall einer Förderzusage erhalten Sie neben dem Bewilligungsschreiben per Postweg eine E-Mail mit dem Logo des Studierendenwerkes zur Verwendung in Werbemedien. Es kann für die Veranstaltungs- und Projektdurchführung auch ein Banner des Studierendenwerkes ausgeliehen werden.

Wo ist Unterstützung bei der Antragstellung zu erhalten?

Für alle Fragen zur Antragstellung und zu den Förderprinzipien sind die Mitglieder des Kulturausschusses ansprechbar.

Kulturausschuss

Über die Vergabe der Mittel entscheidet der Kulturausschuss. Die Mitglieder des Kulturausschusses werden jährlich gewählt. Der Ausschuss besteht aus drei studentischen Vertreter/innen und zwei Mitarbeiter/innen des Studierendenwerkes. 

Mitglieder des Kulturausschusses

  • Marie Dunker (Studentisches Mitglied, Universität Greifswald)
  • Henry James Heinrich (Stellvertretendes studentisches Mitglied, Universität Greifswald)
  • Kerstin Schmittendorf (Studierendenwerk Greifswald)
  • Sophie Rackow (Studierendenwerk Greifswald)

Sitzungstermine

  • 25. Oktober 2023
  • 24. November 2023
  • 14. Dezember 2023
  • 8. Januar 2024
  • 12. Februar 2024
  • 11. März 2024
  • 15. April 2024
  • 13. Mai 2024
  • 10. Juni 2024
Tipp

Bei Fragen zur Förderung oder Rückfragen nach erfolgter Antragstellung können Sie die Mitglieder des Kulturausschusses unter dem E-Mail-Verteiler erreichen. Auf diesem Weg können Sie im Bedarfsfall neben dem Postweg auch fehlende Unterlagen nachreichen.

E-Mail an den Kulturausschuss schreiben