Die Servicekarte ist das bargeldlose Zahlungsmittel in den Mensen und Cafeterien des Studierendenwerkes Greifswald. Wer die Angebote in den Mensen oder Cafeterien nutzen möchte, sollte vorher eine Servicekarte erwerben. An der Hochschule Stralsund, der Hochschule Neubrandenburg und der Universität Greifswald ist die Mensabörse auch im Chip des Studierenden- und Mitarbeiterausweises sowie teilweise in Gästeausweise implementiert, wodurch keine zusätzliche Servicekarte erforderlich ist.
In allen Mensen und Cafeterien können Sie bargeldlos mit der Servicekarte bezahlen. In jeder Mensa gibt es zudem Kassen, an denen Sie nur mit der Servicekarte oder dem Studierendenausweis bezahlen können. Auf der Servicekarte ist Ihr Nutzerstatus festgeschrieben. Der Studierenden- bzw. Mitarbeiterausweis ist aber dennoch immer in Verbindung mit der Servicekarte vorzuzeigen, da die Servicekarte aus Datenschutzgründen nicht persönlich auf den Besitzer ausgestellt ist.
Was ist die Servicekarte?
Sind alle Servicekarten gleich?
Wo erhält man die Servicekarte?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wie lange ist die Servicekarte gültig?
Wie erneuere ich den Studierenden- oder Mitarbeiterstatus der Servicekarte?
Wie wird die Servicekarte aufgewertet?
Wie überprüft man das Guthaben?
Was passiert bei Verlust der Karte?
Was ist zu tun, wenn meine Karte gesperrt ist?
Studierende mit Kind sind oft nicht nur zeitlich, sondern auch finanziell stärker belastet als ihre Kommilitonen ohne Kind. Als weiteren Beitrag zur Entlastung Studierender mit Kindern bietet das Studierendenwerk Greifswald seit Oktober 2009 in allen seinen Mensen den sogenannten Kinderteller an. Dies sind kostenlose Mahlzeiten für Kinder von Studierenden bis 10 Jahre.
Anträge auf eine Kinderteller-Karte können bei Vorlage des Studierendenausweises, des Personalausweises und der Geburtsurkunde in der Sozialberatung Greifswald, Neubrandenburg oder Stralsund gestellt werden. Voraussetzung für die Gewährung ist, dass es sich um die eigenen Kinder von Studierenden der Greifswalder Universität, der Hochschule Neubrandenburg oder der Hochschule Stralsund handelt.
Weitere Informationen zur Antragstellung und den genauen Bedingungen sind in den Sozialberatungen Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg zu erfahren.
Antrag und Richtlinie für die Kindertellerkarte
Trotz BAföG und Wohngeld gibt es Studierende, die am Rande des Existenzminimums leben. In Zusammenarbeit von Allgemeinem Studierendenausschuss (AStA) und Studierendenwerk wurde ein Freitischkartenmodell zur Unterstützung entwickelt. Dieses soll finanziell schlechter gestellten Studierenden ein regelmäßiges warmes Essen in der Mensa ermöglichen. Bedürftige Studierende (in der Regel Studierende, die Wohngeld erhalten) können sich mit einem 50 € - Guthaben auf der Servicekarte unterstützen lassen.
Um die Bedürftigkeit nachzuweisen, sind der Wohngeldbescheid oder in Ausnahmefällen andere aussagekräftige Dokumente dem Antrag beizufügen.
Den Antrag für eine Freitischkarte stellt man bei der Sozialberatung des Studierendenwerkes Greifswald.
Anträge sind bei den jeweiligen Allgemeinen Studierendenausschüssen oder bei der Sozialberatung des Studierendenwerkes Greifswald erhältlich
Download Antrag Freitischkarte für Greifswald
Download Antrag Freitischkarte für Stralsund
Download Antrag Freitischkarte für Neubrandenburg
Download Richtlinien für die Vergabe der Freitischkarten (Greifswald)
Download Richtlinien für die Vergabe der Freitischkarten (Stralsund)
Download Richtlinien für die Vergabe der Freitischkarten (Neubrandenburg)