In Ausnahmefällen kann unter Umständen auch das reguläre BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus gewährt werden. Dies gilt z.B. bei:
Die sogenannte „Hilfe zum Studienabschluss“ für das letzte Jahr des Studiums, nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer, wird in selber Höhe wie das reguläre BAföG gewährt. Sie setzt keinen Leistungsnachweis nach dem 4. Semester voraus, d.h. sie kann auch von Studierenden in Anspruch genommen werden, die ihr Vordiplom (oder vergleichbares) „verspätet“ gemacht haben.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Studienabschlusshilfe sind:
Um zu prüfen, ob diese Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen, ist das Formblatt "Hilfe zum Studienabschluss" vom Prüfungsamt auszufüllen.
Die Förderung ist im Gegensatz zum regulären BAföG ein unverzinsliches Volldarlehen. Auch die Deckelung der BAföG-Schulden auf 10.010 € gilt hier nicht.