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Bildungskredit

Die Bundesregierung bietet Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit nach Maßgabe der Förderbestimmungen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Anspruch zu nehmen.

Ziel des Bildungskredites ist die Sicherung und Beschleunigung der Ausbildung oder die Finanzierung von außergewöhnlichem, nicht durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erfasstem Aufwand, um die Ausbildung zu verkürzen bzw. den Abbruch der Ausbildung aufgrund fehlender finanzieller Mittel zu vermeiden. Die Förderung erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen der/s Antragstellenden und ihrer/seiner Eltern.
  
Der zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist begrenzt und wird jährlich vom Bundesministerium für Bildung und Forschung vorgegeben. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung des Bildungskredites.

Ausführliche Informationen zu den Voraussetzungen, den Förderbestimmungen, dem Bewilligungs- und Kreditverfahren und der Antragstellung erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt unter www.bildungskredit.de sowie bei der Bildungskredit-Hotline unter Telefon: 022 899 358 44 92 oder bildungskreditbva.bundde