Die Bundesregierung hat einen Heizkostenzuschuss für Studierende, die BAföG erhalten, beschlossen. Studierende, die mindestens einen Monat im Zeitraum von Oktober 2021 bis März 2022 Leistungen nach dem BAföG bezogen haben und außerhalb der elterlichen Wohnung wohnten, erhalten automatisch einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 230,00 Euro. Dieser wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt und muss nicht beantragt werden. Das Gesetz tritt zum 1. Juni 2022 in Kraft.
Derzeit werden in den BAföG-Ämtern die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung geschaffen.
Wir bitten Sie daher, von telefonischen Rückfragen zum Heizkostenzuschuss abzusehen.
Mehr zum Heizkostenzuschuss lesen Sie in den FAQ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.