Besteht grundsätzlich Anspruch auf BAföG, wird zunächst erstmal festgestellt, wie hoch der Bedarf ist. Dieser Bedarf ist im BAföG festgelegt. Die Höhe der BAföG-Sätze ist abhängig davon:
Die Förderung wird monatlich im Voraus je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Darlehen ausgezahlt.
Informationen zur Rückzahlung erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt.
BAföG-Bedarfssätze ab Wintersemester 2020/2021 nach Gesetzesänderung
BAföG-Bedarfssatz für Studierende | nicht bei den Eltern wohnend | bei den Eltern wohnend |
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Grundbedarf | 427 € | 427 € |
Bedarf für Unterkunft | 325 € | 56 € |
Regelbedarf | 752 € | 483 € |
durchlaufende Posten | ||
Krankenversicherungszuschlag | 84 € (ü30: max. 155 €) | 84 € (ü30: max. 155 €) |
Pflegeversicherungszuschlag | 25 € (ü30: max. 34 €) | 25 € (ü30: max. 34 €) |
Maximalförderung | 861 € (ü30: 941 €) | 591 € (ü30: 672 €) |