Besteht grundsätzlich Anspruch auf BAföG, wird zunächst erstmal festgestellt, wie hoch der Bedarf ist. Dieser Bedarf ist im BAföG festgelegt. Die Höhe der BAföG-Sätze ist abhängig davon:
Die Förderung wird monatlich im Voraus je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinsliches Darlehen ausgezahlt.
Informationen zur Rückzahlung erhalten Sie beim Bundesverwaltungsamt.
BAföG-Bedarfssätze ab Wintersemester 2022/2023 nach Gesetzesänderung
BAföG-Bedarfssatz für Studierende | nicht bei den Eltern wohnend | bei den Eltern wohnend |
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Regelbedarf | 812 € (inkl. 360 € Wohnpauschale) | 511 € |
Krankenversicherungszuschlag | 94 € (ü30: max. 168 €) | 94 € (ü30: max. 168 €) |
Pflegeversicherungszuschlag | 28 € (ü30: max. 38 €) | 28 € (ü30: max. 38 €) |
Maximalförderung | 934 € (ü30: 1.018 €) | 633 € (ü30: 717 €) |