BAföG-Antragstellung
Einige grundsätzliche Informationen zur Antragstellung und Verfahrensweise im BAföG-Amt des Studierendenwerkes Greifswald:
Das BAföG-Amt versendet grundsätzlich keine Eingangsbestätigungen. Dies erfordert einen zu hohen personellen Aufwand und zusätzliche Kosten. Zur Verbesserung des Service wird aber geprüft, ob eine Eingangsbestätigung per E-Mail erfolgen kann. Allerdings ist im Antragsformular die Angabe der E-Mailadresse freigestellt, so dass auf diesem Wege nur den Studierenden der Eingang bestätigt werden kann, die ihre E-Mailadresse angegeben haben.
Wenn noch Unterlagen fehlen oder Unterlagen unvollständig sind, werden Sie grundsätzlich angeschrieben und erhalten eine Mitteilung, was nachzureichen ist.
Wir bemühen uns immer um eine schnellstmögliche Bearbeitung.
Dennoch ist vor allem in der Hauptantragszeit mit einer maximalen Bearbeitungsdauer von zwei Monaten zu rechnen.
Grundsätzlich gilt: Je vollständiger der Antrag ist, umso schneller erhalten Sie Bescheid.
Bei Erstanträgen wird die Ausbildungsförderung erst ab Semesterbeginn gezahlt. Das Semester beginnt an der Universität Greifswald im Oktober und an den Hochschulen in Stralsund und Neubrandenburg bereits im September. Der BAföG-Bescheid wird immer am Ende des Monats erstellt. Das Geld wird monatlich im Voraus auf das uns angegebene Konto überwiesen. Das heißt, dass die BAföG-Zahlungen für den Monat Oktober in der Regel zum 1. Oktober zur Verfügung stehen.
Dies ist derzeit technisch nicht möglich. Das BAföG-Amt erstellt die Bescheide nicht selbst. Die im BAföG-Amt verarbeiteten Daten werden verschlüsselt bis zum jeweils 19. Tag des Monats an das Datenverarbeitungszentrum (DVZ) in Schwerin übermittelt und dort werden dann einmal im Monat die Bescheide erstellt.
Aus diesem Grund kann es manchmal bis zu sechs Wochen dauern, um einen geänderten Bescheid zu erstellen.