Entgegen dem Regelfall bleibt das Einkommen der Eltern außer Betracht, wenn Sie bei Beginn des Ausbildungsabschnittes
Ob für die Förderung das Einkommen der Eltern außer Betracht bleiben kann, entscheidet das BAföG-Amt auf der Grundlage Ihres bisherigen schulischen und beruflichen Werdeganges.
Für die Zeit der Erwerbstätigkeit ist von Ihnen nachzuweisen, dass Sie in der Lage waren, sich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten.
Wehr- und Zivildienste sowie diesen gleichgestellte Dienste, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, Arbeitslosigkeit, Krankheit, Mutterschutz-und Erziehungszeiten gelten als Zeiten der den Lebensunterhalt sichernden Erwerbstätigkeit.
Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, ist das Elterneinkommen aus dem vorletzten Kalenderjahr maßgebend.